Bestattungswunsch  Jeder Todesfall muss gemeldet werden. Dies können Sie direkt im Bestattungsbüro im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 tun. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit: - Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein (für Ausländer: Pass und Ausländerausweis)
Anmeldung eines Todesfalles ausserhalb von Reinach Die Anmeldung eines Todesfalls ausserhalb Reinachs können Sie auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes vornehmen. Sie benötigen hierzu dieselben oben erwähnten Dokumente. | Alter: Mein Wille zählt - Was ist vorzutreffen Bestattungs- und Friedhofs-Reglement Bestattungs- und Friedhofs-Verordnung Todesfall: Bestattungswunsch Todesfall: Leitfaden
| | Es ist auch möglich, einen Todesfall mit diesem Online-Formular zu melden. Einfach alles ausfüllen und die notwendigen Dokumente hochladen.
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Heimatschein  Ein Heimatschein kann nur beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden. | | | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes
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Lebensbescheinigung  Die Lebensbescheinigung muss persönlich am Schalter des Stadtbüros beglaubigt werden. Bitte bringen Sie einen Ausweis (ID-Karte oder Pass) mit. Gebühr: CHF 10. | | | Öffnungszeiten Stadtbüro
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Pass und Identitätskarte  Falls Sie eine neue Identitätskarte brauchen, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorbeikommen.
Mitbringen: Alte Identitätskarte (falls vorhanden) Bei Ausweisverlust / Diebstahl: Bei Diebstahl / Verlust erstatten Sie eine Anzeige bei der Kantonspolizei. Diese Diebstahl- bzw. Verlustanzeige müssen Sie dem Stadtbüro bei der Antragerstellung abgeben. Foto: - Das Foto kann im Stadtbüro erstellt werden (ab 3. Lebensjahr) (keine Fotoaushändigung). Gebühr: CHF 10.—.
- Wenn ein Foto selber mitgebracht wird, muss auf folgende Norm geachtet werden: Format 35 x 45 mm ohne Rand, Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mind. 29 mm, höchstens 34 mm, gerade Kopfhaltung, gerader Blick, nicht lachen, Rand um Kopf ca. 5mm, farbig od. schwarz-weiss, heller neutraler Hintergrund, Serienfoto (kein Privatfoto), nicht älter als 1 Jahr, Frontansicht (ohne Kopfbedeckung, ohne Sonnenbrille).
Gebühren (inkl. Einschreibegebühr): Erwachsene CHF 70, Kinder / Jugendliche CHF 35.
Gültigkeit: Ab Geburt bis 18. Altersjahr: 5 Jahre, ab 18. Altersjahr: 10 Jahre
Hinweis: Es kann ein Kombi (ID-Karte und Pass zusammen) beantragt werden. Bitte separaten Hinweis unter „Biometrischer Pass“ beachten.
Ausweisunterzeichnung: Kinder ab 7 Jahren (je nach Eignung) unterschreiben ihre Identitätskarte selber. Zusätzlich muss der Antrag durch einen gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) unterschrieben werden.
Bearbeitungsdauer: Innerhalb von ca. 7 Arbeitstagen wird die ID-Karte eingeschrieben an den/die Antragsteller/in versandt. Auf Wunsch können Sie die ID-Karte beim Stadtbüro selbst abholen.
| | | Pass und Identitätskarte
Passbüro Basel-Landschaft
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Eheschein bestellen | | | Eheschein online bestellen
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Ehevorbereitung: Gesuche einreichen | | | Heiraten
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Familienausweis bestellen | | | Familienausweis
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Personenstandsausweis bestellen | | | Personenstandsausweis
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Anerkennungsschein (Kind) bestellen | | | Kindesanerkennung
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Geburtsanzeige einreichen | | | Geburten
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Geburtsschein bestellen | | | Geburten
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Geburtsschein CIEC (international) bestellen | | | Geburten
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Geburtszeitschein beantragen | | | Geburten
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Mütter- und Väterberatung Reinach  Die Mütter-Väterberatung unterstützt und berät Eltern von Kleinkindern bis 5 Jahre. Die Beratungen sind für Reinacher Eltern mit Kleinkindern unentgeltlich. Aktuelle Telefonsprechzeiten: Montag-Donnerstag, 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, Tel 061 511 64 11.
Aufgrund der aktuellen Lage werden vermehrt telefonische Beratungen durchgeführt statt vor Ort. Gruppen werden zurzeit keine angeboten. | Mütter-Väterberatung: Babymassage Broschüre Mütter-Väterberatung: Beikost für Kleinkinder Broschüre Mütter-Väterberatung: Checkliste Reiseapotheke für Kinder Mütter-Väterberatung: Reisen mit Kleinkindern Broschüre
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Todesschein bestellen | Todesfall: Leitfaden
| | Todesfall
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Todesschein CIEC (international) bestellen | Todesfall: Leitfaden
| | Todesfall
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Auslandaufenthalte in der Schweiz abmelden  Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | | | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadbüros
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Wohnsitzbestätigung (Niederlassungsausweis)  Die Niederlassungsbestätigung kann persönlich im Stadtbüro oder mit dem Online-Formular bestellt werden. Gebühr: CHF 20. | | | Onlineformular Wohnsitz bestätigen lassen (Niederlassungsbestätigung)
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Abmelden (Wohnsitz abmelden)  Sie verlassen die Gemeinde Reinach? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug abmelden. Sie können die Abmeldung persönlich oder mit dem Online-Formular (siehe Link weiter unten) vornehmen. Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir bei SchweizerbürgerInnen ID-Karte oder Pass. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Sportanlagen und Schulräume mieten | | | Räume der Gemeinde Reinach
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Versichertenausweis (AHV-Karte) bestellen | | | Anmeldung für einen Versicherungsausweis
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Pilzkontrollen  Öffnungszeiten ab 16. August bis 1. November 2020: Mittwoch, 17.30 bis 18.00 Uhr und Sonntag, 16.45 bis 17.45 Uhr Ort: Reinacher Heide, Gotthelf-Baracke / Banntagswiese (siehe Plan) Pilzkontrolleurin: Frau Susanne Eggimann: Telefon 061 411 54 97 Bei Verdacht einer Pilzvergiftung: - Rüstabfälle, eventuell Resten der Mahlzeit sowie Erbrochenes sicherstellen (nicht vernichten!)
- Sofort das Tox-Zentrum anrufen, Telefon 145 oder 044 251 51 51
- Sich sofort ins nächste Spital begeben
Zehn wichtige Merksätze für alle, die Pilze sammeln: - Die gefundenen Pilze in einen Korb legen, Plastiksäcke eignen sich nicht, weil das Sammelgut darin zu fest schwitzt.
- Nur so viele Pilze sammeln, wie man verwerten kann.
- Keine durchnässten Pilze sammeln.
- Keine jungen Pilze ernten, sie haben noch keine Sporen abgeworfen die das Fortbestehen der Art gewährleisten.
- Es ist unvernünftig, einen ganzen Korb mit Pilzen zu füllen, von denen der grösste Teil giftig oder ungeniessbar ist.
- Beim Pflücken wird der Pilz sorgfältig abgedreht: jene die auf Holz wachsen, vorsichtig abgeschnitten.
- Gesammelte Pilze werden schon im Wald von Erde, Laub und Nadeln befreit.
- Den Stiel nicht abschneiden, wichtige Erkennungsmerkmale können sonst verloren gehen.
- Giftige Pilze bedeuten oft tödliche Gefahr: deshalb alle Pilze dem Pilzkontrolleur/der Pilzkontrolleurin vorlegen.
- Nicht wahllos alle sammeln! Bitte daran denken: Pilzschutz ist Waldschutz!
| Pilzkontrolle Merkblatt
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Arbeitsintegration  Die Gemeinde Reinach engagiert sich stark in der Integration von ausgesteuerten und sozialhilfeempfangenden Menschen.
Integrationsprogramme
In befristeten Arbeitseinsätzen werden den Personen den Erhalt der Tagesstruktur, den Erwerb einer Arbeitsreferenz und die Förderung der Arbeitsfähigkeit ermöglicht.
Bewerbungscoaching und Berufsabklärung
Nebst der Begleitung und Förderung im Arbeitsprozess werden die Programmteilnehmenden in der Stellensuche unterstützt. Damit die Stellensuche und der Berufsfindungsprozess erfolgreich verlaufen, werden diese Personen auch von einer Berufs-und Laufbahnberaterin unterstützt.
Unterstützung von stellenlosen Jugendlichen
Für jugendliche Arbeitslose, die nach der Schulzeit keine Anschlussmöglichkeit gefunden, oder aus verschiedenen Gründen die Ausbildung abgebrochen haben, bieten wir Unterstützung an. In Praktikumseinsätzen in gemeindeinternen Stellen oder dem Gewerbe, sollen die Jugendlichen in der Tagesstruktur bleiben, erste Arbeitserfahrungen sammeln und sich so auf eine Lehre vorbereiten können. Die Jugendlichen werden dabei gefördert und in der Lehrstellensuche unterstützt. Eine gute Vernetzung mit dem Jugendbeauftragen ist dabei unerlässlich. Nebst diesen gemeindeeigenen Programmen, bietet die Gemeinde Reinach auch Plätze für Beschäftigungsprogramme des KIGA’s und für Arbeitstrainings der IV an. Bei Fragen zur Arbeitsintegration können Sie sich gerne an Severine Schürch wenden: | Arbeitsintegration Broschüre
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SVA-Zweigstelle Informationen einholen | | | AHV
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Altersrente (AHV) anmelden  Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch mit einem Formular anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle erhältlich. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen des Jahrgangs 1942 und jünger mit 64 Jahren.
Beiträge von Nichterwerbstätigen
Wenn Sie einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Sie selber Beiträge an die AHV entrichten, damit keine Beitragslücken entstehen. Dies gilt namentlich für: - Vorzeitig Pensionierte
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- Ausgesteuerte Arbeitslose
- Geschiedene ohne Erwerbstätigkeit
- Verwitwete ohne Erwerbstätigkeit
- Ehegatten von Pensionierten, welche noch nicht rentenberechtigt sind
- Weltreisende
Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle im Stadtbüro, Hauptstrasse 10, erhältlich
Invalidenversicherung
Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich.
Ergänzungsleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern.
| | | SVA Basel-Landschaft
Informationsstelle AHV/IV
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Primarstufe (Kindergarten und Primarschule)  In Reinach gibt es in allen Quartieren Kindergärten. Für Kinder in Reinach ist der zweijährige Kindergartenbesuch obligatorisch. Der Unterricht erfolgt in Blockzeiten (Montag-Freitag von 8-12 Uhr sowie an einem Nachmittag von 13.45-15.45 Uhr). Nach dem Kindergarten wechselt das Kind in die Primarschule. Ergänzend bietet der Kindergarten sprachstützenden Unterricht sowie Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder an. Das Anmeldeformular für den Kindergarten verschickt die Gemeinde direkt an die Eltern der kindergartenpflichtigen Kinder. Nach dem Kindergarten wechselt das Kind in die Primarschule. Die Primarschule dauert 6 Jahre (2 Jahre Unterstufe, 4 Jahre Mittelstufe). Die Schulzeiten sind von Montag bis Freitag von 8-12 Uhr (Blockzeit) sowie an zwei bis drei Nachmittagen gemäss individuellem Stundenplan. Ergänzend bietet die Primarschule sprachstützenden und integrativen Unterricht sowie Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder an. Die Primarschule bietet die schulische Grundausbildung und bereitet die Kinder auf den Besuch der Sekundarschule vor. Bitte verlangen Sie im Sekretariat die informativen Broschüren.
Schuladministration Primarstufe
Schuladministration Primarstufe, Hauptstrasse 12, 4153 Reinach
Tel. 061 511 69 00
Montag-Donnerstag: 7.30-11.30 Uhr, 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 7.30-11.30 Uhr
Während den Schulferien geschlossen.
Bürozeiten Schulleitung Primarstufe
Montag-Donnerstag: 8-12 Uhr, 13.30-17 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr | | | Homepage Primarstufe Reinach
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Sekundarschule  Auf die Primarschule folgt die Sekundarschule, die in drei Anforderungsniveaus gegliedert ist. Die obligatorische Schulzeit der Sekundarschule dauert 3 Jahre. Es wird zwischen drei Anforderungsniveaus unterschieden: - Niveau A (Allgemeine Anforderungen)
- Niveau E (Erweiterte Anforderungen)
- Niveau P (Progymnasiale Anforderungen)
| | | Sekundarschule Reinach
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Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen)  Falls Sie öffentlichen Grund in einer anderen Weise nutzen möchten (z.B. für Stände, Aufführungen oder Anlässe jeglicher Art), so ist das Bewilligungsgesuch (unter Dokumente) bei der Polizei Reinach einzureichen. Für das Ortszentrum konsultieren Sie bitte die entsprechende Allmendkarte. Hier können Sie auf einen Blick sehen, welche Flächen öffentlichen Grund darstellen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Polizei Reinach Bitte beachten Sie die einschlägigen feuerpolizeilichen Vorschriften. | Anlässe: Bewilligungsgesuch Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
| | Signalisationsverordnung
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Bewilligungen / Bewilligungswesen  Unter "Dokumente" finden Sie eine Vielzahl an Bewilligungen. Genauere Informationen finden Sie auf unserer "Bewilligungsseite". | Abbrandbewilligung Allmendgesuch Anlässe: Bewilligungsgesuch Anlässe: Kontaktadressen für die Planung Anlässe: Leitfaden für die Planung Anwohnerparkkarte Gesuch GGA-Anschluss Auftragserteilung Nutzungs-Verordnung über die gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen Reklamegesuch
| | Detaillierte Informationen zu den Bewilligungen
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Feuerungskontrolle  Feuerungskontrolle – ein Beitrag für eine saubere Luft Wer eine Öl- oder Gasheizung betreibt, muss diese überprüfen lassen. Damit kann gewährleistet werden, dass die Anlage effizient und sauber betrieben wird. So werden Mensch und Umwelt vor übermässigen Luftverunreinigungen geschützt.
Was wird kontrolliert?
Kontrolliert werden Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW. Es werden in der Regel folgende Werte gemessen: - Abgasverlust in %
- Kohlenmonoxid-Gehalt
- Stickoxid-Gehalt
- Russzahl
- unverbrannte Ölanteile
Wie oft muss kontrolliert werden?
Bei Ölheizungen und Gasheizungen mit Gebläsebrennern muss die Kontrolle periodisch – in der Regel alle zwei Jahre wiederholt werden. Atmosphärische Gasheizungen werden nur einmalig geprüft im Sinne einer Abnahmekontrolle. Installationen von Wärmepumpen-Heizungen werden für die Vervollständigung der Daten kostenlos inspiziert. Die Besitzerin oder der Besitzer der Anlage wird schriftlich über die anstehende Kontrolle vor der jeweiligen Messperiode informiert.
Wer darf kontrollieren?
Seit ein paar Jahren können Sie selbst wählen, wer die periodische Kontrolle durchführt. Diese kann entweder durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder durch eine vom Kanton autorisierte Fachperson erfolgen. Die Abnahmekontrolle von sanierten oder neuen Heizungsanlagen wird weiterhin durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde innert 12 Monaten nach Betriebsaufnahme vollzogen.
Wer ist zuständig bei Abnahme neuer Anlagen?
Bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage sind mehrere Stellen involviert. Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben sind wie folgt verteilt: - der Kaminfeger prüft die fachgerechte Installation der Heizungsanlage und des Kamins (Standort, Abstände, Zugang für Reinigung etc.).
- IWB ist zuständig für die Abnahme der Gasleitung bis zur Heizanlage.
- der Feuerungskontrolleur der Gemeinde ist zuständig für die Kontrollmessung (analog der Abgaskontrolle bei Fahrzeugen) und Typenabnahme der Heizung und Meldung an das Lufthygieneamt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Feuerungskontrolleur der Gemeinde Reinach, Battilana Aldo oder an Lenzin Evelyn
| Feuerungskontrolle: Heizungssanierungen Meldeblatt Feuerungskontrolle: Liste der messberechtigten Personen der Servicefirmen Feuerungskontrolle: Meldekarte Servicefirmen Feuerungskontrolle: Merkblatt Feuerungskontrolle: Übersicht Strassen Heizperiode 2020/21
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Energie sparen  Energetisch sanieren
An der Informationsveranstaltung «Jetzt – energetisch modernisieren!» vom 9. Mai 2019 konnten sich LiegenschaftsbesitzerInnen informieren, wie sie ihre Häuser effizient dämmen oder klimafreundlich heizen oder kühlen können. Sie erfuhren auch, wie eine Solaranlage gebaut werden kann und mit welchen Förderbeiträgen und Steuerersparnissen sie bei einer energetischen Haussanierung rechnen können. Energiesparen ist "so einfach!"
Wussten Sie, dass Sie Ihren Wasser- und Energieverbrauch mit einem Spar-Duschkopf um bis zu 50 Prozent reduzieren können? Homepage Energie Schweiz
Energie-Check für KMUs in Reinach
Unternehmen können die Energieeffizienz mit einfachen Massnahmen steigern. Jetzt lanciert die Energiestadt Reinach gemeinsam mit kmu Reinach ein attraktives Beratungsangebot. Geräte und Energybox Ratgeber Haushalten mit Strom
Diverses:
Bei Fragen können Sie sich sehr gerne an Marco Adamo wenden:
| Energieberatung KMU Flyer
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Abfallentsorgung  Der Abfallkalender gibt Ihnen einen Überblick über die Abfallarten und ihre Entsorgungen und sagt Ihnen, wann die nächsten Abfuhren stattfinden. Im Stadtbüro erhalten Sie ihn auch auf Papier. Auf der Reinacher App sind ebenfalls alle Abfuhrdaten ersichtlich. Zusätzlich können Sie Ihre individuellen Abfuhrdaten (Grünabfuhr, Häckseldienst, Karton, Papier etc.) als Push-Kanal abonnieren. App abonnieren Gebührensäcke Gebührensäcke können in der Apotheke Liechti (Hauptstrasse 27 und Mischeli-Center), in der Apotheke Drogerie Hornstein (im Zentrum), im Milchhüsli (Hauptstrasse 7), in der Textilreinigung Näf (beim Surbaum), im Coop Surbaum und Dorf, im Migros Herrenweg und Mischeli, im Do-it+Garden, im Denner Mischeli, Hauptstrasse und Angensteinerstrasse sowie im Stadtbüro bezogen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Recyclingstellen für Glas und Dosen. Hier gehts zu den verschiedenen Abfallarten. Hier finden Sie den Online-Abfallkalender | Abfall richtig entsorgen - The right way to get rid of my trash Abfall/Kompost: Bioabfall Broschüre Abfall/Kompost: Kompostberatung Flyer Abfall: Food Waste - Was tun gegen die Verschwendung von Lebensmitteln Abfall: Gebühren Abfallentsorgung Abfall: Sammelstellen Plan Abfall: So entsorgen Sie Kunststoff richtig Abfalldaten 2021 Abfallkalender 2021
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Plakatierung / Werbung von Anlässen  Es gibt in Reinach verschiedene Möglichkeiten, Plakate, Reklamen und Blachen anzubringen. Im Gewerbegebiet Kägen gibt es Infotafeln für die dort ansässigen Unternehmen. Hier finden Sie einen Überblick über das Angebot mit den entsprechenden Detailinformationen und Kontakten. A) Plakatständer der Gemeinde für Weltformate F4 (1280x895 mm) - Was: 17 x 2 fixe Plakatstellen, Nutzung primär für Gemeinde, sekundär für Vereine und Organisationen.
- Wie: Kostenlos. Gesuch via Formular spätestens 2 Wochen vorher erforderlich. Anfragen über verfügbare Plakatständer via E-Mail möglich. Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit und Ausgewogenheit, nicht nach Eingang der Meldungen.
- Pro Gesuchsteller 10 Plakatständer für 10 Tage. Gewünschte Standorte werden berücksichtigt, können aber nicht in jedem Fall garantiert werden. Schriftliche Eingangsbestätigung. Bewilligungen erfolgen einmal auf Monatsende für den folgenden Monat und werden per Mail verschickt. Aushang macht jeder selbst, Öffnen für alle Ständer möglich ohne Schlüssel (Klapprahmen mit Plastik).
Besonderheiten: Wahlplakate haben Vorrang, max. 6 Wochen vor der Wahl. Kontakt für Auskünfte zu den gemeindeeigenen Plakatständern: Kontakt für Parteien für den Aushang von Wahlplakaten: B) Kulturnägel für Kleinplakate - Was: Plakate bis max. A3 für Veranstaltungen aller Art, nicht plastifiziert.
- Wer: Ortsansässige Vereine, Institutionen und kulturelle Veranstalter haben Vorrang. Wenn Platz vorhanden ist, können die Kulturnägel auch von Veranstaltern aus der Region genutzt werden.
- Wo: Mischeli-Center, Post Habshagstrasse, Schulhaus Fiechten, Dorfplatz, Schulhaus Bachmatten, Schulhaus Reinacherhof
- Wie: Kostenlos. Bis Montagmittag 6 Plakate im Stadtbüro, Hauptstrasse 10, abgeben. APG hängt die Plakate ab Donnerstag für 2 Wochen. Wenn der Aushang länger dauern soll, müssen entsprechend mehr Plakate abgegeben werden.
Achtung: Seit 1. Januar 2016 fährt die APG die Kulturnägel nur noch alle 14 Tage, d.h. in den geraden Kalenderwochen an. Besonderheiten: Anmeldungen sind nicht nötig. Kontakt für Auskünfte zu den Kulturnägeln C) Reklamen an Fassaden oder freistehend - Was: Firmenanschriften und -schilder, Eigen- und Fremdreklamen, Baureklamen, temporäre Reklamen, Plakatanschlagstellen etc.
- Details: Firmenanschriften, Eigenreklamen und Fremdreklamen sind Einrichtungen, die der Anzeige oder der Werbung für Firmen, Betriebe, Produkte, Dienstleistungen, Ideen und dergleichen dienen.
- Baureklamen bestehen aus den am Bau beteiligten Unternehmen für eine bestimmte Baustelle während der Bauausführung.
- Temporäre Reklamen bestehen aus Ankündigungen von Veranstaltungen, sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Anlässen.
- Plakatanschlagstellen sind Orte für das zeitlich begrenzte Anbringen von Plakaten zu gewerblichen Zwecken.
- Wo: An Gebäuden und auf Parzellen auf öffentlichem und privatem Grund unter Einhaltung der bau- und zonenrechtlichen Vorschriften sowie der Verkehrssicherheit. Verkehrsgefährdende Reklamen sind nicht erlaubt (siehe PDF "Weisungen zur Plakatierung auf öffentlichem Grund") .
- Wie: Das Reklamegesuch ist rechtzeitig beim Bauinspektorat Reinach einzureichen. Die Gebühr der Bewilligung wird nach Art, Grösse und Anzahl der Reklame ermittelt.
- Die Reklamen und Blachen sind eigenständig anzubringen und zu entfernen.
Dem Reklamegesuch sind 2-fach beizulegen:
- Ein Situationsplan M 1:500 mit eingezeichnetem und vermassten Projekt (rot)
- Eine massstäbliche, vermasste Zeichnung inkl. Fassadenplan
- Im Textformat oder als Fotomontage, Angaben über Art und Ausführung, Grösse, Farbe, Text, Anbringungsart und ggfs. Dauer der Reklame.
- ggfs. Flächennachweis (Reklame/Fassade)
Besonderheiten: Temporäre Reklamen von Veranstaltungen sind melde- aber nicht bewilligungspflichtig. Kontakt für Auskünfte von Reklamen: D) Infotafeln für Firmen in Gewerbegebiet Kägen Die Gemeinde verfügt im Gewerbegebiet Kägen über drei Infotafeln, die den Firmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Plakate werden in der Regel ein- bis zweimal im Jahr aktualisiert und ersetzt. Ihren Eintrag können Sie mit unten stehendem Formular anmelden. Kontakt für Auskünfte Infotafel Kägen: E) Infotafeln für Firmen an der Hauptstrasse Die Gemeinde verfügt entlang der Hauptstrasse über einige Informationsstelen, an denen Firmenwerbetafeln angebracht werden können. Diese sind kostenpflichtig und können mit unten stehendem Formular bestellt werden. Kontakt für Auskünfte Infotafel Hauptstrasse: F) Weitere Plakatierungsmöglichkeiten Was: mobile Dreifachständer und Einfachständer für gemeindeeigene Plakate und für Wahlen Wie: Kostenlos. Die Parteien werden vor den Wahlen jeweils angeschrieben. Besonderheiten: Müssen selbst gehängt werden. Kontakt für Parteien für den Aushang von Wahlplakaten: | Infotafel Hauptstrasse Bestellformular Infotafel im Kägen Anmeldeformular Plakatstellen Benützungsordnung und Informationen Plakatstellen Gesuchsformular Plakatstellen Standorte und Ansichten Reklame-Reglement Reklame-Verordnung Reklamegesuch Strassenreklamen Informationen Weisung zur Plakatierung auf öffentlichem Grund
| | Kantonale Verordnung über Reklamen
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Häckseldienst anmelden  Wer den Häckseldienst benötigt, muss dies jeweils am Vortag bis spätestens 11.30 Uhr bei der Technischen Verwaltung (061 511 60 00) anmelden. Das Häckselgut sollte mindestens 0.5 m3 umfassen, mindestens 50cm lang und maximal 15cm dick sein. Das zu häckselnde Material ist gut von der Strasse sichtbar auf der eigenen Parzelle (angrenzend zum Trottoirrand) so zu platzieren, dass die Zufahrt des Häckselfahrzeuges bis zum Häckselgut gewährleistet ist. Das gehäckselte Material wird nicht abgeführt. Der Häckseldienst ist kostenlos. Hier gehts direkt zur Häckseldienst-Anmeldung | | | Daten Häckseldienst
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Baugesuch: Amtliche Vermessung  Zusammen mit dem Grundbuch bildet die amtliche Vermessung die Grundlage zur Sicherung von Grund und Boden. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie wird so verwirklicht und garantiert.
Im Kanton Basel-Landschaft wird die Nachführung der amtlichen Vermessung privaten Nachführungsgeometern übertragen. Bei der Nachführung der amtlichen Vermessung handelt es sich um wiederkehrende Dienstleistungen, die im gesamten Gebiet der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Zu den AV-Dienstleistungen gehören insbesondere Grenzmutationen, Gebäudenachführungen sowie Rekonstruktion von Lagefixpunkten und Grenzzeichen nach einem Strassenneubau oder -unterhalt.
Nachdem per Ende 2014 auch das Kreisgeometerbüro Arlesheim aufgehoben wurde, hat die Gemeinde im Rahmen einer Submission die Nachführung der amtlichen Vermessung an die Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG vergeben.
Nachführungsgeometer von Reinach ist der patentierte Ingenieur-Geometer Herr Dominik Kägi von der Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG. Kontakt:
Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG
Hauptstrasse 52, 4153 Reinach
Tel. 061 715 95 31, E-Mail, Webseite | | | Kantonales Amt für Geoinformation
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Zonenreglemente und Zonenpläne  Zonenpläne regeln verbindlich für alle, insbesondere für GrundeigentümerInnen, die zulässige Nutzung des Bodens. Insbesondere trennen die Zonenpläne das Gemeindegebiet in Bau- und Nichtbauzonen.
Die Zonenvorschriften Siedlung vom 14. April 2015 der Gemeinde Reinach bestehen aus dem Zonenplan Siedlung Teil I (Bauzonen, Schutzzonen etc.), dem Zonenplan Siedlung Teil II (Lärm-Empfindlichkeitsstufen und Gefahrenzonen) und dem Zonenreglement Siedlung. | Richtplan 2005 Zone Fiechten/Steinreben Zone Ost 1 Zone Ost 2 Zone West 1 Zone West 2 Zonen-Reglement Siedlung Zonenplan Landschaft Zonenplan Siedlung Teilplan I Zonenplan Siedlung Teilplan II
| | Übersicht Pläne
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Stützpunktfeuerwehr  Die Stützpunktfeuerwehr an der Pfeffingerstrasse in Reinach ist an 365 Tagen rund um die Uhr in Bereitschaft. Im Notfall ist sie innert weniger Minuten vor Ort, um entsprechend Hilfe zu leisten. | Feuerwehrdienstpflicht in einer anderen Feuerwehr Gesuch Feuerwehrersatzabgabepflicht Gesuch um Befreiung
| | Feuerwehrstützpunkt Reinach
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Steuern: Einzahlungsscheine und Kontoauszüge bestellen | | | Online-Formulare Steuern: Einzahlungsscheine und Kontoauszüge bestellen
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Meldung eines Todesfalls  Melden Sie einen Todesfall via Online-Formular oder im Bestattungsbüro der Gemeinde Reinach an. Auch Auswärtige können jemanden in Reinach bestatten lassen. Lesen Sie dazu das Reglement. Das Bestattungsbüro ist täglich von 8.30-11.30 Uhr geöffnet. Termine ausschliesslich auf telefonische Voranmeldung. An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. | Bestattungs- und Friedhofs-Reglement Bestattungs- und Friedhofs-Verordnung Todesfall: Leitfaden
| | Onlineformular für die Meldung eines Todesfalls
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Mobilität: Aktuelle Projekte  Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Projekte im Bereich Mobilität. | | | Aktuelle Projekte im Bereich Mobilität
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Veranstaltungen im Wald  Gemäss Dekret des Landrats über die Bewilligungen für Veranstaltungen im Wald gilt gestützt auf die kantonale Waldgesetzgebung eine Bewilligungspflicht für Veranstaltungen im Wald für: - alle Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Fauna und Flora,
- reitsportliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen,
- radsportliche Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen,
- übrige Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen.
Bannumgänge sind bewilligungsfrei.
Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind gemäss § 8 Abs. 1 des Kant. Waldgesetzes der Gemeinde Reinach, Umwelt + Energie zu melden (Das Formular "Gesuch um Anlassbewilligung" finden Sie unter "Dokumente").
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Evelyn Lenzin: | Anlässe: Bewilligungsgesuch
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Familienergänzende Betreuung  Berufstätige Eltern profitieren in Reinach von einem gut ausgebauten Betreuungs-Angebot für ihre Kinder. Seit dem 1. Juli 2017 können Eltern und Erziehungsberechtigte Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Betreuung beantragen. Sie können ihre Tagesstätte frei wählen, auch ausserhalb der Gemeinde Reinach. Durch die sog. Subjektfinanzierung bietet die Gemeinde Unterstützung pro Kind an, unabhängig vom Ort der Betreuung. So ist eine Gleichbehandlung der Betreuungsangebote gewährleistet. Welche Tagesstätten eine Zusammenarbeit vereinbart haben, entnehmen Sie bitte untenstehendem PDF (bei der Dokumenteliste). Sollte sich Ihr "Tagi" noch nicht auf der Liste befinden, kann dieses - sofern eine offizielle Betriebsbewilligung vorhanden ist - mit der Gemeinde Reinach eine Zusammenarbeitsvereinbarung abschliessen. SEB (schulergänzende Betreuung)
An fünf Standorten in Reinach können Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter die schulergänzende Betreuung SEB besuchen, wobei an einem dieser Standorte nur das Mittagsmodul angeboten wird. Pädagogisch geschultes Personal betreut die Kinder angelehnt an die Unterrichtszeiten in sechs Modulen, welche optional wählbar sind: Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung in 4 möglichen Modulen angelehnt an die Unterrichtszeiten und Nachschulbetreuung mit Hausaufgabenhilfe. Während 11 Wochen der Schulferien bietet die SEB eine separat buchbare Ferienbetreuung an, die allen Kindern in Reinach offen stehen.
Spielgruppe
Reinach verfügt über eine grosse Anzahl privater Spielgruppen.
SOS-Dienst für Kinder Für unvorhersehbare Betreuungsbedürfnisse bieten der FeB Verein für familienergänzende Kinderbetreuung und das Tagesheim Kakadu Betreuung an, z.B. im Notfall bei Krankheit oder Spitalaufenthalt der Eltern. Kontakt: FeB, Wiedenweg 7, Mo, Di, Do 8.30-10.30 Uhr, Tel. 061 711 22 77
ausserhalb der Bürozeiten: Tagesheim Kakadu, Tel. 061 711 17 77
Weitere Angebote von privaten Trägerschaften In Reinach gibt es weitere Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung von privaten Trägerschaften. Hier können Sie sich für Betreuungsgutscheine anmelden. | ElKi 2020-2021 Infoblatt ElKi Turnen 2020-21 Anmeldeformular Familienergänzende Kinderbetreuung Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung Verordnung Kinderbetreuung: Betreuungsgutscheine Bestätigung Kinderbetreuung: Betreuungsgutscheine für familienergänzende Kinderbetreuung Kinderbetreuung: Tagis Adressen-Zusammenarbeitsvereinbarungen Kinderbetreuung: Vereinbarung Zusammenarbeit Tagesfamilien Kinderbetreuung: Vereinbarung Zusammenarbeit Tagesheim Leitbild-SEB SEB Anmeldeformular SEB Anmeldung Ferienbetreuung 2020-21 SEB Anmeldung Ferienbetreuung 2021-22 SEB Ferienbetreuung Broschüre SEB Informationen und Richtlinien SEB Kinderpersonalblatt SEB Reinach Broschüre SEB Reinach English SEB Tarifliste Spielgruppen in Reinach
| | Antragformular Betreuungsgutscheine
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Arbeitslosigkeit  Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung ist direkt beim RAV in Münchenstein, Grabenackerstrasse 8b, Tel. 061 552 05 40. | | | Informationen und Dokumente
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SEB (schulergänzende Betreuung)  An fünf Standorten in Reinach können Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter die schulergänzende Betreuung SEB besuchen, wobei an einem dieser Standorte nur das Mittagsmodul angeboten wird. Pädagogisch geschultes Personal betreut die Kinder angelehnt an die Unterrichtszeiten in sechs Modulen, welche optional wählbar sind: Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung in 4 möglichen Modulen angelehnt an die Unterrichtszeiten und Nachschulbetreuung mit Hausaufgabenhilfe. Während 11 Wochen der Schulferien bietet die SEB eine separat buchbare Ferienbetreuung an, die allen Kindern in Reinach offen stehen. Weitere Informationen sowie alle Dokumente finden Sie hier. | Kinderbetreuung: Vereinbarung Zusammenarbeit Tagesfamilien Kinderbetreuung: Vereinbarung Zusammenarbeit Tagesheim SEB Anmeldeformular SEB Anmeldung Ferienbetreuung 2020-21 SEB Anmeldung Ferienbetreuung 2021-22 SEB Ferienbetreuung Broschüre SEB Informationen und Richtlinien SEB Kinderpersonalblatt SEB Reinach English SEB Tarifliste
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Miete von gemeindeeigenem Mobiliar  Für Ihren Anlass können Sie bei der Gemeinde Mobiliar mieten, so zum Beispiel Marktstände und Festbänke/Tische (Festbankgarnituren). | Anlässe: Miete von gemeindeeigenem Mobiliar Formular
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GGA Anschluss: beantragen oder plombieren lassen  GGA-Anschluss beantragen Mit dem Formular für GGA-Auftragserteilung können Sie einen Anschluss für Fernsehen, Radio oder Internet beantragen. Der Liegenschaftseigentümer hat für den Anschluss seiner Liegenschaft an das Fernseh- und/oder UKW-Netz einmalige Beiträge zu entrichten. Plombierung GGA-Anschluss
Die Plombierung des GGA-Anschlusses kostet CHF 70 und muss schriftlich oder mit dem Online-Formular beantragt werden. Direkt zum Online-Formular "Plombierung GGA-Anschluss" Bei Fragen zum GGA-Anschluss wenden Sie sich bitte an:
Vorgehen bei Störungen Empfangs- und Übertragungsstörungen können unterschiedliche Ursachen haben. Bevor Sie den Pikettdienst aufbieten, kontrollieren Sie bitte vorab, ob der Fehler an einem Ihrer Endgeräte oder am Kabelnetz selber liegt: - Kontrollieren Sie zuerst, ob Ihr TV-Gerät, Set-Top-Box oder Kabelmodem ordnungsgemäss angeschlossen ist (Antennenkabel und andere Anschlusskabel).
- Falls in Ihrem Haushalt weitere Geräte mit der Kabeldose verbunden sind (TV-Gerät, Set-Top-Box, Kabelmodem, etc.), überprüfen Sie bitte, ob dort dasselbe Problem auftritt.
- Treten bei weiteren Geräten oder bei Ihrem Nachbarn ähnliche Störungen auf, wenden Sie sich bitte direkt an den Pikettdienst der Saphir Group unter 061 926 77 99.
Kontakt bei Störungen: Homepage Saphir Group für Störungen bei den Kabelnetzen | GGA-Anschluss Auftragserteilung Reglement über die Gemeinschaftsantennenanlage (GGA)
| | Online-Formular "Plombierung GGA-Anschluss"
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Kinder- und Jugendzahnpflege  Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärtinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an: - Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes);
- Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien;
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen;
- Sozialbeitrag der Gemeinde Reinach gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Verordnung zum Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege vom 5.8.2008)
Auf wünschenswerte Behandlungen müssen Sie nicht verzichten. Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch solche Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert und von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben hier Anrecht auf den Sozialversicherungstarif.
Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft. Ausserkantonale Behandlungen müssen beantrag werden. Der Entscheid liegt bei der Kantonszahnärztin.
Beitritt zur Behandlung
Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der KInder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr. Ein späterer, individueller Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessaniertem Gebiss möglich. In den Kanton Zuziehende können kariesbefallene Zähne im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege sanieren lassen, erhalten aber keine Subventionen an diese Sanierung, es sei denn, sie seien am alten Wohnort in der Schweiz von der Schulzahnpflege betreut worden. Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Gemeinde zugestellt werden. Brauchen Sie weitere Informationen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft, 061 511 64 09
Kinder von zwei bis fünf kostenlos zahnärztlich untersuchen lassen
Es ist wichtig, dass Kinder bei der täglichen Zahnpflege von ihren Eltern unterstützt werden und zur jährlichen zahnärztlichen Untersuchung begleitet werden. In Reinach beginnt die staatliche Karies-Vorbeugung im Kindergarten. Aus diesem Grund bieten die Zahnärztegesellschaften beider Basel (SSO) Kindern im Alter von zwei bis fünf Jahren eine kostenlose Zahnuntersuchung an. Damit wollen Zahnärzte dazu beitragen, der verbreiteten Kleinkinderkaries vorzubeugen. Weitere Informationen erhalten Sie unter 061 264 88 00 (Informationsstelle Zahnärztegesellschaft beider Basel). | Gesunde Zähne Merkblatt Gesundes Znüni Empfehlungen Kinder- und Jugendzahnpflege Beitrittserklärung Kinder- und Jugendzahnpflege-Reglement Kinder- und Jugendzahnpflege: Info für die Eltern
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Wasserversorgung  Das Wasserwerk Reinach und Umgebung versorgt rund 51000 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Reinach, Oberwil, Therwil, Ettingen, Bottmingen und Biel- Benken mit Trinkwasser. Bei Bedarf wird auch der Wasserverbund Hinteres Leimental versorgt. Das WWR ist eine eigenständige, öffentlich-rechtliche Körperschaft und arbeitet nach dem Selbstkostenprinzip. Getragen wird das Werk durch die sechs Bezugsgemeinden. Das WWR agiert als Grossverteiler und liefert das Trinkwasser an die Vertragsgemeinden. Für die Feinverteilung in die Haushaltungen und die Abrechnung mit den Bezügern sind die Gemeinden zuständig.
Wasser-/Abwasserrechnung Die Wasser-/Abwasserrechnungen werden im 1. Quartal für das vergangene Jahr in Rechnung gestellt.
Wasseranschluss Falls Sie ein Wasseranschlussgesuch einreichen möchten, müssen Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular der Gemeinde Reinach zustellen (siehe unten). Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe.
Wasserleitung/Rohrbruch Beim Feststellen eines Wasserleitungsrohrbruches (Wassergeräusch im Keller, Wasser tritt an die Oberfläche des Bodens) wenden Sie sich direkt an den Werkhof Wasser. Ausserhalb der Bürozeiten melden Sie Ihre Beobachtung bitte dem Polizeistützpunkt Reinach, Telefon 061 717 19 17 oder dem Werkhof Wasser, Pikett-Tel. 079 218 69 02.
Zwischenabrechnung Wasserversorgung Findet im Verlauf des Jahres ein Eigentümer- oder Mieterwechsel statt, können wir für Sie eine Zwischenabrechnung erstellen. Voraussetzung ist, dass Sie uns (Tel. 061 511 63 65) oder die Wasserversorgung (Tel. 061 511 62 11) rechtzeitig informieren. Kontakt: | Wasser-Reglement Wasser-Verordnung Wasseranschluss Gesuch Wasseranschlüsse Auflistung
| | Onlineformular Wasserzähler ablesen
Webseite Wasserwerk Reinach
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Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum | Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum
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Sportangebote und Sportanlagen  Die Stadt vor der Stadt macht auch in Sachen Sport ihrem Namen alle Ehre: Das Gartenbad gehört zu den grössten der Region. Viele öffentliche Sportanlagen locken zahlreiche Bewegungsbegeisterte an. | | | Gartenbad Reinach
Weitere Sportangebote im Kanton Basel-Landschaft
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Vereine  Ob Sport, Musik, Kultur oder anderes: In Reinach gibt es über 100 Vereine. Die Gemeinde Reinach unterstützt zahlreiche Vereine mit Beiträgen, um diejenigen Aktivitäten derjenigen Vereine zu fördern, die Aufgaben von öffentlichem Interesse wahrnehmen, so insbesondere: - Unterstützung von benachteiligten und bedürftigen Menschen
- Förderung von Familien
- sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Jugendliche
- Hebung der Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren
- Verbesserung der Umweltqualität kommunales Kulturangebot
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Reinacher Vereine finden Sie hier.
| Allmendgesuch Anlässe: Bewilligungsgesuch Anlässe: Miete von gemeindeeigenem Mobiliar Formular Budgetantrag Musikverein Budgetantrag Sportverein Budgetantrag übrige Vereine Kultur und Freizeit IGOR-Liste Lagerabrechnung Vereine Selbstdeklaration für die Bewilligung von Unterstützungsleistungen
| | Informationen Vereine und Vereinsverzeichnis
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Abfallkalender  Eine Übersicht über die Abfuhrdaten des Hauskehrrichts, Grünabfuhr/Bioabfall, Karton und Papier finden Sie hier. | Abfall richtig entsorgen - The right way to get rid of my trash Abfall/Kompost: Bioabfall - was wird gesammelt Abfall/Kompost: Bioabfall Broschüre Abfall/Kompost: Kompostberatung Flyer Abfall/Kompost: Kompostzubehör Preisliste Abfall: Disposing of organic waste - brochure Abfall: Food Waste - Was tun gegen die Verschwendung von Lebensmitteln Abfall: Gebühren Abfallentsorgung Abfall: Gewerbekehricht Anmeldeformular Abfall: Sammelstellen Plan Abfall: So entsorgen Sie Kunststoff richtig Abfalldaten 2021 Abfallkalender 2021 Anlässe: Mehrweggeschirr Informationen Gebührensäcke Flyer
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Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK)  Das Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK) dokumentiert eine Bestandsanalyse, die Strategie und verschiedene Massnahmenschwerpunkte zum Angebot der Reinacher Sport-, Bewegungs- und Freizeitanlagen. In der Erarbeitung des GESAK wurden sowohl die Anregungen der Bevölkerung, der Sportvereine, der Schulen, der Anlageverantwortlichen sowie der grösseren Unternehmungen aufgenommen. Das GESAK dient dem Gemeinderat als Grundlage für die anstehenden Infrastruktur- und Investitionsentscheide im Bereich des kommunalen Sport-, Freizeit und Bewegungsangebotes. Im Rahmen der Strategischen Sachpläne haben Gemeinde- und Einwohnerrat die Gelegenheit, die Umsetzung des GESAK im Gesamtkontext aller kommunalen Aufgaben und den finanziellen Möglichkeiten zu konkretisieren. Durch eine zielgerichtete Sport-, Freizeit und Bewegungspolitik kann der Gemeinderat wesentliche Beiträge einerseits zur Gesundheit und dem Wohlbefinden der Bevölkerung sowie andererseits zur Standortqualität einer attraktiven Agglomerationsgemeinde leisten. Ganz im Sinne des im GESAK formulierten Slogans „Reinach, die bewegte Stadt“. | Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK)
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Musikschule  An der Musikschule Reinach können Kinder und Jugendliche ab Kindergartenalter den Unterricht besuchen. Die musikalischen Grundkurse bilden das Fundament der Musikerziehung und sind in den Primarschulunterricht integriert. Danach können die Kinder den Instrumentalunterricht besuchen oder das Singen erlernen, z.B. im Kinderchor. Ensembles und Orchester ergänzen den individuellen Unterricht. Das Sekretariat der Musikschule Reinach ist im Schulhaus Bachmatten II, Lochackerstrasse 75, Tel. 061 511 64 70
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 9-11 Uhr
Montag-, Dienstag-, Mittwochnachmittag: 14-17 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung | | | Musikschule Reinach
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Förderbeiträge Energie  Die Energiestadt Reinach unterstützt mit Infoanlässen und Kurzberatungen die Nutzung von erneuerbaren Energien. Sanieren, profitieren und CO2 reduzieren mit dem Gebäudeprogramm Der Kanton Basel-Landschaft hat die Förderbeiträge für Heizanlagen mit erneuerbarer Energie und für energetische Sanierungen der Gebäudehülle deutlich erhöht. Dadurch werden wirksame Anreize für die energetische Verbesserung der Gebäude gesetzt. Neu werden auch Luft/Wasser-Wärmepumpen beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen gefördert. Kantone und Bund unterstützen mit dem Gebäudeprogramm. Auf der Homepage "Gebäudeprogramm" können Sie sich informieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage "Energiepaket BL". Auf der Homepage des Kantons können Sie unter der Rubrik "Förderbeiträge" das Gesuchsformular herunterladen. Mit Wärmepumpenboiler den Stromverbrauch halbieren Befristete Aktion zur Förderung von Wärmepumpen-Boiler als Ersatz für Elektroboiler Für 2021 fördert die Energiestadt Reinach mit einer befristeten Aktion die Umstellung von elektrisch betriebenen Warmwasserboilern auf energieeffiziente Wärmepumpen-Boiler, sogenannten Warmwasser-Wärmepumpen. Die Gemeinde fördert pro Liegenschaft den entsprechenden Boilerersatz mit CHF 1'000. Es stehen maximal CHF 20'000 für die Förderung zur Verfügung. Details zu den Förderbedingungen und der Link zur online Anmeldung finden Sie weiter unten bei den Dokumenten.
Solarstrom vom eigenen Dach für den Eigenverbrauch – eine lohnende Investition Photovoltaik-Anlagen werden vom Bund unterstützt. Auf der Homepage von Energie Schweiz können Sie sich informieren. Eigenverbrauch heisst, dass Sie auf Ihrem Dach Solarstrom erzeugen und diesen ohne Umweg über das Stromnetz selbst verbrauchen. Eigenverbrauch lohnt sich, weil der eigenproduzierte Strom günstiger ist als der Strom aus dem Netz. Das liegt daran, dass sich der Stromtarif (typischerweise 25 Rp./kWh im Hochtarif) aus dem Preis für die Elektrizität selbst und dem Preis für übrige Leistungen (Netznutzungskosten und diverse Steuern und Gebühren) zusammensetzt. Diese übrigen Kosten fallen für den eigenverbrauchten Storm nicht an und machen ihn so konkurrenzfähig. Tipps und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Energie Schweiz. Bei Fragen, die die Gemeinde betreffen, wenden Sie sich bitte an: | Förderbeiträge Wärmepumpenboiler Merkblatt zu den Förderbeiträgen 2021
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Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen  Das Handlungsfähigkeitszeugnis können Sie direkt bei der KESB Birstal bestellen, den Link finden Sie weiter unten. | | | KESB Birstal
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Heimatausweis bestellen  Ein Heimatausweis wird bei einem auswärtigen Aufenthaltsstatus oder zur Eröffnung einer Einzelfirma in Reinach (bei auswärtigem Wohnsitz) benötigt. Der Heimatausweis kann persönlich im Stadtbüro bestellt werden oder via Online-Formular (Bezahlung mit Kreditkarte), Link siehe unten. Gebühr: CHF 20. Kontakt: Stadtbüro | | | Heimatausweis online bestellen
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Ausländischen Führerausweis umschreiben  Wenn Sie Ihren ausländischen Führerausweis umschreiben wollen, können Sie das entsprechende Gesuchsformular im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Die Dienstleistung ist kostenlos. Mitbringen: Gültigen Ausweis (Original-Führerausweis, Passfoto, Ausländerausweis) | | | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadtbüros
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Besuchervisum (ausländischer Gast)  Sie möchten einen Gast aus dem Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumsvorschriften! Die zuständige schweizerische Auslandsvertretung im Heimatland entscheidet, ob die ein Visum beantragende Person eine formelle Garantieerklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie das nummerierte Garantieformular aus. Die antragstellende Person (Ihr Gast) ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/Gastgeberin) weiter. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben, kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter des Stadtbüros. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen: Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.-- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Anschliessend wird das Formular an das Amt für Migration weitergeleitet. | | | Weitere Informationen zum Visumsantrag
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Beglaubigung  Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien können Sie am Schalter des Stadtbüros vornehmen lassen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte) mit. Bei beglaubigten Fotokopien benötigen wir das Originaldokument. - Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: CHF 20.00
- Gebühr für Beglaubigung Original/Kopie: CHF 10.00
| | | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadtbüros
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Betreibungsregisterauszug  | | | Betreibungsregisterauszug bestellen
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Drittmeldepflicht  Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) gilt für Personen die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde innert 14 Tagen.
Sie finden dazu weiter unten ein Meldeformular oder die Meldeplattform des Bundes.
Bitte weisen Sie die Personen, welche zu-, um- oder wegziehen, darauf hin, dass diese sich gemäss ARG auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen melden müssen. | | | Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltungen an die Gemeinden (Meldeplattform Bund)
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Einbürgerung  Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Reinach BL erhalten? Oder Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Für Fragen rund um dieses Thema und seine Vorbereitung wenden Sie sich bitte an Frau Kathrin Beck-Siegrist, Tel. 061 712 12 24, Schreiberin der Bürgergemeinde Reinach. | | | Weitere Informationen zur Einbürgerung
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Lernfahrausweis  Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit (ID, Pass). Gebühr: CHF 10. | | | Öffnungszeiten Stadtbüro
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Anmelden in Reinach (Wohnsitz anmelden)  Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unserem Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich im Stadtbüro anmelden. Bitte nehmen Sie zuerst die Abmeldung am alten Wohnort vor. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: - Heimatschein oder Personenstandsausweis
- Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
- Wegzugsmeldung alte Wohngemeinde
- Krankenkassenversicherungsausweis (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Mietvertrag (im Original) bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete (im Original) ODER Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (Kaufpreis der Immobilie darf geschwärzt werden, wenn gewünscht)
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen
- Ledige mit Kind(ern): Geburtsurkunde(n), Sorgerechtsregelung
Wenn Sie einem andern Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen: - Reisepass (für jedes Familienmitglied)
- Ausländerausweis (nur vorhanden wenn Umzug innerhalb der Schweiz erfolgt)
- bei Familien: Ehemitteilung, Geburtsscheine für Kinder
- Ledige mit Kind(ern): Geburtsurkunde(n), Sorgerechtsregelung
- 2 Fotos (bei Zuzug vom Ausland oder Kantonswechsel bei nicht EG-EFTA-BürgerInnen)
- bei Drittlandstaaten bzw. nicht EG/EFTA-Staaten: Betreibungsauszug vom ehemaligen Kanton
- Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete ODER Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (Kaufpreis der Immobilie darf geschwärzt werden, wenn gewünscht)
- Arbeitsbewilligung bzw.-bestätigung
Die Anmeldung ist kostenlos. | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Bestattung: Diverse Dienstleistungen  Das Bestattungsbüro ist täglich von 8.30-11.30 Uhr geöffnet. Termine ausschliesslich auf telefonische Voranmeldung. An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. | Alter: Mein Wille zählt - Was ist vorzutreffen Bestattungs- und Friedhofs-Reglement Bestattungs- und Friedhofs-Verordnung Todesfall: Bestattungswunsch Todesfall: Leitfaden
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Sperren von Parkfeldern für einen Anlass  Für Ihren Anlass können Sie Parkfelder mit Parkverbotstafeln für max. einen Tag temporär sperren. Die Tafeln erhalten Sie im Werkhof Strassen, Pfeffingerstrasse 3. Die Signalisation müssen Sie 48h im Voraus stellen, damit Autos anderweitig abgestellt werden können. Bei Abholung von zwei Signalisationen bezahlen Sie CHF 30.- in Bar. Jede weitere Signalisation kostet zusätzlich CHF 10.-. Bei der Rückgabe erhalten Sie das Depot von CHF 20.- zurück. Bei Diebstahl oder Beschädigungen werden die Kosten für die Ersatzbeschaffung, resp. Reparatur in Rechnung gestellt.
Parkverbotstafeln können ausschliesslich zu folgenden Zeiten bezogen oder zurückgebracht werden:
Montag | 16.00-16.30 Uhr | Dienstag | 07.30-08.00 Uhr | Donnerstag | 16.00-16.30 Uhr | Freitag | 07.30-08.00 Uhr |
Die Rückgabe muss innerhalb einer Woche erfolgen.
Wenn Sie eine längere Sperrung benötigen, müssen Sie ein Allmendgesuch (siehe "Benützung des öffentlichen Grundes") einreichen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für Ihren Anlass weitere Bewilligungen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Polizei Reinach Bei Fragen oder Unklarheiten zur Sperrung von Parkfeldern wenden Sie sich bitte an | Allmendgesuch Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
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Adressänderung innerhalb Reinach  Eine Adressänderung innerhalb von Reinach muss persönlich oder online im Stadtbüro gemeldet werden. Dazu ist bei einem Mietobjekt zwingend ein gültiger Mietvertrag nötig. Diesen können Sie persönlich mitbringen oder via Mail als PDF ans Stadtbüro senden. Bei Eigentum gilt dasselbe mit einem Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (Kaufpreis kann geschwärzt werden). | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Kultur- und Begegnungsangebote  | | | Weitere Infos und Angebote auf what's up
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Midnight Sports  Jugendliche ab 14 können ihre Samstagabende in den Sporthallen Bachmatten und Fiechten bei Sport und Spass verbringen. Die Abende werden von Sportcoachs begleitet und von den Jugendlichen mitgestaltet. Das Angebot ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Hallenturnschuhe sind Pflicht. Die Saison beginnt jeweils nach den Herbstferien und endet ca. Mitte April. Der Durchführungsort kann variieren, genauere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite von Midnight Sports. | | | Midnight Sports
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Gartenbad Reinach | | | Kontakt Gartenbad
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Spielplätze  Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle öffentlichen Spielplätze der Gemeinde Reinach inkl. einer Beschreibung und Bild. Wissen Sie nicht genau, wo die Spielplätze sind? Dann schauen Sie auf dem Ortsplan nach, dort sind alle Spielplätze eingezeichnet. Einfach auf den Link Ortsplan klicken, dann unter "Freizeit" die Kategorie "Spielplätze" anklicken und schon werden alle Spielplätze angezeigt. | | | Details zu den Spielplätzen in Reinach
Spielplätze auf dem Ortsplan
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Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche | | | What's Up - unsere Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche
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Geld-/Waren-Sammlungen  Das öffentliche Sammeln von Geld oder Waren ist ohne Bewilligung verboten. Eine Bewilligung wird erteilt, wenn die gesuchstellende Person oder Organisation Gewähr für eine einwandfreie Durchführung der Sammlung, die korrekte Abrechnung des Sammelergebnisses und dessen Verwendung im Sinne des Sammelzwecks bietet. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Reinach. | Anlässe: Bewilligungsgesuch Organisations- und Verwaltungs-Reglement
| | Kantonales Übertretungsstrafgesetz
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Jugendpolizist  Seit einigen Jahren gibt es in Reinach einen Jugendpolizisten. Ziel ist es, Schwellenängste zwischen Jugendlichen und der Polizei abzubauen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Der Jugendpolizist sorgt für Prävention, aber auch eine angemessene, nachhaltige Intervention bei delinquenten Jugendlichen. Es knüpfen auch immer wieder Eltern den Kontakt zu diesem, um sich einen Rat zu holen. Auch die Förderung des gegenseitigen Verständnisses bei Jugendlichen, Behörden, Verwaltung und Bevölkerung durch interne Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den Aufgaben des Jugendpolizisten. Dieser sucht aktiv den Kontakt zu den Jugendlichen, wobei die Kontaktaufnahme primär auf uniformierten Patrouillen stattfindet. Der Jugendpolizist steht den im Jugendbereich tätigen Institutionen und Behörden für Beratungen zur Verfügung und pflegt zu diesen einen engen Kontakt. Kontakt: Jugendpolizist, Polizei Reinach, E-Mail | | | Polizei Reinach
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Unterstützung von stellenlosen Jugendlichen | Arbeitsintegration Broschüre Arbeitslos - Teillohnstellen zur Eingliederung Arbeitslose Jugendliche - Informationen für Arbeitgeber
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Altersfragen  Wenn man älter wird, tauchen viele neue Fragen auf: Wie kann ich meine Freizieit sinnvoll nutzen? Wo könnte ich mich engagieren? Wie verhalte ich mich richtig, um mich nicht in Gefahr zu bringen? Wer hilft mir im Alltag und bei der Pflege? Wer hilft mir bei finanziellen und administrativen Aufgaben? Wen kann ich fragen, wenn ich zu einem bestimmten Thema eine Auskunft benötige? Gemäss Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter vom 20. Oktober 2005 haben die Gemeinden weitreichende Aufgaben im Altersbereich. So heisst es in § 4: "sie erstellen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner ein Konzept zur Betreuung und Pflege im Alter", "sie stellen die Koordination in den Bereichen der Betreuung und Pflege im Alter auf der Stufe Gemeinde sicher und berücksichtigen die Anliegen, der mit diesem Gesetz angesprochenen Personengruppe", "dazu stehen sie für Auskünfte in Altersfragen zur Verfügung und stellen die diesbezüglichen Informationen sicher". Die Informations- und Beratungsstelle für Altersfragen bietet folgende Dienstleistungen an: - eine niederschwellige Anlaufstelle, gut erreichbare Anlaufstelle für ältere Menschen und ihre Angehörigen.
- nimmt sich die notwendige Zeit für ältere Menschen.
- führt einfache Beratungen durch.
- vermittelt Hilfesuchende an Fachstellen.
- stellt bei Bedarf Kontakte mit diesen Fachstellen her.
- wird als kompetente Ansprechpartnerin für Fachpersonen wahr- und ernstgenommen.
- vernetzt die Dienstleistungsangebote der Gemeinde Reinach für Seniorinnen und Senioren.
Zu folgenden Fragen werden Informationen vermittelt: - Betreuung und Pflege zu Hause
- Finanzen, Pflegeleistungen
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Wohnen
- Freiwilligenarbeit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Caroline Hickel: | Alter: Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen Alter: Perspektiven 60plus Alter: Älter werden – sicher bleiben Altersleitbild 2019 der Gemeinde Reinach
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Veranstaltung mit Mehrweggeschirr  Verschmierte Pappteller, zerquetschte Dosen, Berge von Abfällen – das muss nicht sein! Mehrwegbecher und Mehrweggeschirr gehören seit einiger Zeit zu gut organisierten öffentlichen Anlässen. Das soll auch in Reinach so sein.
Für bewilligungspflichtige Veranstaltungen auf öffentlichem Grund muss in der Regel nur Pfand- oder Mehrweggeschirr verwendet werden. An Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmer/innen ist Mehrweggeschirr ein Muss. Aber auch bei Anlässen mit weniger als 500 Besucherinnen und Besuchern wird Mehrweggeschirr empfohlen. Die Mehrwegpflicht gilt erst nur für den Getränkebereich.
Warum ist die Verwendung von Mehrweggeschirr sinnvoll?
Ein Hauptargument ist zweifellos die Verringerung von Abfall während eines Anlasses: 70 Prozent der Abfallmenge machen jeweils die Getränkeverpackungen und Trinkbecher aus, 20 Prozent beträgt der Anteil im Food-Bereich und die restlichen 10 Prozent werden durch Werbematerial und weitere Abfälle hinter den Kulissen verursacht. Mit Mehrweggeschirr können die Abfallmengen verringert, die Verunreinigung des öffentlichen Raumes reduziert und auch die natürlichen Ressourcen geschont werden.
Was bedeutet dies für die Organisation einer Veranstaltung?
Wer eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund mit mehr als 500 Teilnehmenden durchführen will, muss ausser dem Bewilligungsgesuch auch ein Abfallkonzept einreichen, siehe Formular „Abfallkonzept für Veranstaltungen“. Darin müssen die Veranstaltenden angeben, welche Massnahmen zur Abfallverminderung vorgesehen sind.
Unterstützung seitens Gemeinde
Untenstehend finden Sie eine Zusammenstellung von Informationsmaterial zum Thema Mehrweggeschirr. Wünschen Sie weitere Hintergrundinformationen oder eine Baratung, so können Sie mit der zuständigen Gemeindemitarbeiterin einen Termin vereinbaren. Bei Bedarf stellt die Gemeinde den Veranstaltern Pfandjetons kostenlos zur Verfügung. Bei Fragen können Sie sich gerne an Evelyn Lenzin wenden: | Anlässe: Abfallkonzept Formular Anlässe: Mehrweggeschirr Informationen
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Abfallkonzept / Mehrweggeschirr  Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden auf öffentlichem Grund ist die Verwendung von Mehrwegbechern obligatorisch. Bei Anlässen mit weniger als 500 Besuchern wird sie empfohlen. Die Mehrweggeschirrpflicht gilt vorerst nur für den Getränkebereich. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Evelyn Lenzin: | Abfall-Verordnung Anlässe: Mehrweggeschirr Informationen
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Ergänzungsleistungen beantragen  Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern. | | | Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
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Hilfsmittel-Leistungen der AHV anmelden | | | Hilfsmittel der AHV
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Hinterlassenenrente anmelden | | | Hinterlassenenrente
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IV-Leistungen für Erwachsene beantragen  Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich. | | | Invalidenversicherung
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IV-Leistungen für Minderjährige beantragen  Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich. | | | Invalidenversicherung
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Übersicht der offenen Stellen | | | Stellenangebote der Gemeinde
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Warenmarkt: Anmeldung  In einer einjährigen Versuchsphase findet 2020 der Warenmarkt 8x jährlich im Ortszentrum statt. Organisiert wird der Markt vom Verein Warenmarkt Reinach BL. Anmeldung und Auskunft: Wolfgang Imhof, Gartenstrasse 5, 4153 Reinach, Natel 079 220 08 05, E-Mail | Markt-Verordnung
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Abbrennen von Feuerwerk  Das Abbrennen und/oder Werfen von Feuerwerk (inkl. Knallkörper etc.) ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50. Ausnahmen: Kein Gesuch eingereicht werden muss am 31. Juli, 1. August und 31. Dezember. Allgemein ist bzgl. Umgang mit Feuerwerk die Sprengstoffgesetzgebung massgebend. Insbesondere dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 nicht von Personen unter zwölf Jahren verwendet werden. Solche der Kategorie F2 dürfen nicht von Personen unter 16 und jene der Kategorie F3 nicht von Personen unter 18 Jahren verwendet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F4 dürfen schliesslich nur von Personen mit besonderen Fachkenntnissen nach Einholen einer entsprechenden Abbrandbewilligung verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Gebäuden ist verboten. Bühnenfeuerwerk ist bewilligungspflichtig (Basellandschaftliche Gebäudeversicherung). | Abbrandbewilligung Anlässe: Bewilligungsgesuch Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
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Freinacht  Wenn an öffentlich zugänglichen Anlässen gegen Entgelt Esswaren und/oder Getränke (insbesondere Alkohol) angeboten werden sollen, wird ein Gelegenheitswirtschaftspatent benötigt.
Soll ein solcher Anlass dann länger als 24.00 Uhr dauern, so wird zusätzlich eine Freinacht-Bewilligung benötigt. Gemäss § 22 der Polizei-Verordnung kann die Polizei Reinach diese maximal bis 02.00 Uhr bewilligen (der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen). Bewilligungsgebühren: - bis 1h: CHF 20 pro Tag
- bis 2h: CHF 30 pro Tag
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter den Dokumenten. | Anlässe: Bewilligungsgesuch Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
| | Restaurantbetriebe richten ihr Gesuch direkt an die Bewilligungsstelle in Liestal.
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Lichtemissionen bei Anlässen  In Reinach gelten verschiedene Beschränkungen von Lichtemissionen. Verboten ist insbesondere: - die Verwendung von himmelwärts gerichteten Lichtquellen im Aussenraum (speziell Skybeamer und Laser);
- das Blenden von Personen mittels Laserpointern;
- die Anleuchtung von Liegenschaften von aussen (ausgenommen historisch bedeutende oder repräsentative öffentliche Gebäuden) -> im Zweifelsfall ist bei der Polizei Reinach zuhanden des Gemeinderates ein Gesuch einzureichen (Details siehe unten);
- der Einsatz rein dekorativer, nicht sicherheitsrelevanter Beleuchtungen sowie Beleuchtungen von Schaufenstern und Reklamen (ausgenommen Tankstellen und Garagen) in der Zeit von 23 bis 6 Uhr.
Notwendige, sicherheitsrelevante Beleuchtungen sind für die Zeit von 23 bis 6 Uhr mit Zeitschaltern oder Bewegungsmeldern auszustatten. Von dieser Regelung ausgenommen sind die öffentlichen Beleuchtungen. Weihnachtsbeleuchtungen sind zudem alljährlich im Zeitraum vom 28. November bis 6. Januar rund um die Uhr gestattet (gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 18.10.2016).
Der Gemeinderat kann die Beseitigung übermässig störender Lichtemissionen, die von Lichtquellen im Aussenraum oder von Innenraumbeleuchtungen ausgehen, auf Kosten des Verursachenden anordnen.
Ausnahmebewilligung
Für besondere Fälle ist es möglich, vom Gemeinderat eine Ausnahmebewilligung zu erhalten. Dazu ist spätestens 30 Tage vor dem bewilligungspflichtigen Anlass bei der Polizei Reinach ein entsprechendes Gesuch zuhanden Gemeinderat einzureichen. Dieses kann mittels Brief oder E-Mail übermittelt werden. Mindestinhalt des Schreibens ist: - Betreff des Gesuches;
- Adresse und Unterschrift des Gesuchstellers;
- Genaue Bezeichnung des bewilligungspflichtigen Vorganges (z.B. „Ich möchte am XX.XX.XXXX an der XY-Strasse während der Zeit von XX bis XX Uhr einen Skybeamer einsetzen. Dies dient zur Unterstützung des Anlasses XY.“);
- Genaue Angabe des Standortes der bewilligungspflichtigen Beleuchtung auf einem Plan (z.B. Geoview BL);
- Technische Angaben zur Lichtquelle, die eingesetzt werden soll.
Für den Einsatz von Lasern stehen hier weitere Informationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die entsprechende Meldepflicht. | Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
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Musikalische Unterhaltung  Soll im Freien Musik abgespielt werden, deren Laustärke den üblichen Rahmen überschreitet und/oder sollen mehrere Personen damit unterhalten werden (öffentlicher Anlass), so ist eine Bewilligung einzuholen. Bewilligungspflichtig sind insbesondere Konzerte, Aufführungen und jegliche Art von grösseren Veranstaltungen. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50. Die öffentliche musikalische Unterhaltung in Gebäuden ist meldepflichtig. Die Einreichung des Gesuches dient nicht zuletzt auch dazu, die Verwaltung rechtzeitig zu informieren, um eventuellen Reklamationen und daraus resultierenden, allenfalls kostenpflichtigen Polizeieinsätzen vorzubeugen.
Eine erteilte Bewilligung definiert den Rahmen der zulässigen Tätigkeiten. Darüber hinaus gehende Emissionen (z.B. Lärm von Gästen, die eine bewilligte musikalische Unterhaltung verlassen) werden gemäss einschlägiger Rechtsgrundlagen beurteilt und strafrechtlich verfolgt. Mit anderen Worten werden die geltenden Bestimmungen bezüglich Nachtruhe zwischen 23.00 und 06.00 Uhr nicht gänzlich ausser Kraft gesetzt.
Musik im Freien kann gemäss § 16 Ziff. 4. der Polizei-Verordnung durch die Polizei Reinach maximal bis 01.00 Uhr bewilligt werden (der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen).
Per Anfang 2019 wurde die Schall- und Laserverordnung in einer neuen Verordnung integriert und die Schallschutz-Vorschriften wurden verschärft. Details finden Sie hier. | Anlässe: Bewilligungsgesuch Anlässe: Lärmschutz bei Veranstaltungen Anlässe: Veranstaltungen mit Schall gemäss V-NISSG Formular Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
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Temporäre Betriebserweiterung  Bestehende Betriebe (z.B. Restaurants), die bereits eine Betriebsbewilligung (Wirtepatent) besitzen, jedoch beabsichtigen, über einen begrenzten Zeitraum die bewilligte Anzahl Sitzplätze zu überschreiten (Betriebsvergrösserung), müssen für diesen Zeitraum ein zusätzliches Gelegenheitswirtschaftspatent beantragen. | Anlässe: Bewilligungsgesuch Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
| | kant. Gastgewerbegesetz
Verordnung zum kant. Gastgewerbegesetz
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Stadtentwicklung  Reinach ist ein beliebter Wohn- und Arbeitsort. Die Stadtentwicklung trägt dazu bei, dass dies so bleibt. Weiter unten auf der Seite finden Sie die Ziele der Stadtentwicklung sowie weitere Infoirmationen zu den einzelnen Zielen/Themen. | | | Aktuelle Planungen
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Baugesuch: Angaben zu den Zonenvorschriften | Baugesuch: Angaben zu den Zonenvorschriften
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Baugesuch: Deklaration Planänderungen | Baugesuch: Deklaration Planänderung
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Baugesuch: Formular Parkplatzberechnung | Baugesuch: Parkplatzberechnung
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Baulinien- und Baupläne einsehen/ausleihen  Baupläne von Liegenschaften in der Gemeinde Reinach können beim Bauinspektorat Reinach eingesehen oder ausgeliehen werden. Die Planeinsicht ist jeweils am Donnerstagvormittag von 8.30 bis 11.30 Uhr oder am Freitagvormittag von 8.30 bis 11 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich frühzeitig - mindestens eine Woche vorher. Wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer der Liegenschaft sind, ist eine Vollmacht der Eigentümerschaft mitzubringen. Sollten Sie Pläne benötigen, die von 1974 oder früher datieren, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Liestal.
Depot für die Ausleihe von Plänen (bitte exakten Betrag in bar mitbringen): - 1-5 Pläne: CHF 100
- 6-10 Pläne: CHF 200
- 11-15 Pläne: CHF 300
Dieser Betrag wird vollumfänglich zurückerstattet, wenn die Unterlagen vollständig zurückgegeben werden. Fotokopien der Pläne kosten in bar: - s/w: CHF 1 pro Blatt A4, CHF 1.50 pro Blatt A3
- farbig: CHF 2.50 pro Blatt A4, CHF 4 pro Blatt A3
Dauer der Ausleihe
Die Pläne können für einen Zeitraum von maximal 1 Monat ausgeliehen werden. Telefonische oder schriftliche Verlängerungen um maximal einen weiteren Monat sind möglich. Für zu spät zurückgebrachte Pläne wird eine Gebühr erhoben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Eveline Meier E-Mail Telefon: 061 511 63 24 Bau- und Strassenlinienpläne
Für einen Neubau oder Anbau auf einer Parzelle benötigen Sie evtl. für die Planung den Bau- und Strassenlinienplan. Für eine Kopie des betroffenen Strassenabschnitt können Sie das Bauinspektorat Reinach kontaktieren.
Kosten für Fotokopien
s/w: pro A4-Blatt CHF 1.00 und pro A3-Blatt CHF 1.50
farbig: pro A4-Blatt CHF 2.50 und pro A3-Blatt CHF 4.00 Kontakt: Bitte melden Sie uns, welchen Strassenabschnitt Sie gerne haben möchten.
| | | Online-Bestellformular für Baupläne
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Störungsmeldung | | | Onlineformular Störungsmeldungen
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Kompostberatung  Die ökologisch sinnvollste Verwertung von Rüst- und Gartenabfällen ist die Kompostierung im eigenen Garten. Seit mehreren Jahren begleitet die Kompostberatung Reinach Privatpersonen und Gemeinschaftskompostgruppen im Aufbau, in Unterhalt und Pflege von Kompostanlagen durch telefonische und persönliche Beratungen vor Ort. Parallel dazu wird auch das Kompostieren in den Kindergärten und Primarschulen in Reinach gefördert, um die Kinder möglichst früh mit dem Kompostieren vertraut zu machen und sie dadurch mit Unterstützung der Lehrpersonen für einen bewussten Umgang mit unseren Ressourcen zu sensibilisieren. - Möchten Sie in Ihrem Garten einen Kompost einrichten?
- Wie kompostieren Sie Ihren Rasenschnitt oder anfallendes Laub?
- Stinkt Ihr Kompost oder haben Sie ein Problem mit Fliegen?
Wenden Sie sich bei Fragen an die Kompostberatung!
Des weiteren haben Sie die Möglichkeit, Kompostbehälter und Zubehör via Gemeinde zu Einstandspreisen zu bestellen. Gruppen (Gemeinschaftskompostanlagen ab 3 Haushalten) werden durch die Gemeinde zusätzlich unterstützt:
- Kostenlose Grundausstattung (Drahtgittersilo, Deckel und Spaltstock) auf Leihbasis
- Anerkennungsbeitrag für erwirtschafteten Reifekompost
- Kostenlos zum Bezug von Häcksel auf Bestellung bei der Kompostberatung.
Reinacher Kompostberatung:
Katharina Imhof und Christoph Stähli
Telefon: 061 511 60 00 E-Mail | Abfall/Kompost: Bioabfall Broschüre Abfall/Kompost: Kompostberatung Flyer Abfall/Kompost: Kompostzubehör Preisliste
| | Kompostforum Schweiz
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Wasserzähler ablesen | | | Onlineformular Wasserzähler ablesen
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Tempo 30 Zonen und Begegnungszonen  Tempo 30 Zonen und Begegnungszonen In allen Wohnquartieren wurden im Jahr 2010 erfolgreich Tempo 30 Zonen eingeführt und in diesem Zusammenhang auch Massnahmen zu Steigerung der Verkehrssicherheit umgesetzt. Die Planung und Umsetzung erfolgte quartierbezogen. | Zone Fiechten/Steinreben Zone Ost 1 Zone Ost 2 Zone West 1 Zone West 2
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Einsatz von Verstärkeranlagen  Die Benützung von Verstärkeranlagen jeglicher Art ist bei öffentlichen Anlässen bewilligungspflichtig. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50. Insbesondere für Konzerte, Feiern und sonstige Anlässe, bei welchen ein grösserer Kreis an Personen beschallt werden soll, muss vorgängig eine Bewilligung eingeholt werden. Das Formular "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Polizei Reinach Bitte beachten Sie auch die eidgenössische Schall- und Laserverordnung. Details finden Sie hier. | Anlässe: Bewilligungsgesuch Anlässe: Veranstaltungen mit Schall gemäss V-NISSG Formular Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
| | Schall- und Laserverordnung: Informationen für Veranstalter (Schall)
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Spitex Region Birs GmbH  Spitex ist die spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag, der das Wohnen und Leben zu Hause ermöglicht. Je nach Situation der zu betreuenden Kunden übernehmen die Spitex-Mitarbeiter/innen stellvertretende, ergänzende, entlastende und/oder unterstützende Aufgaben im hauswirtschaftlichen, pflegerischen und sozialbetreuerischen Bereich. Wie arbeitet die Spitex?
Die Hilfe und Pflege zu Hause wird bedarfsgerecht, fachlich kompetent, wirksam und wirtschaftlich erbracht. Unter Wahrung ihres Rechts auf Selbstbestimmung erhalten und fördern wir die Selbstständigkeit unserer Kundinnen und Kunden. Kundeninformationen sind grundsätzlich vertraulich; den Datenschutzbestimmungen wird in vollem Umfang Rechnung getragen. Wer kann Spitex anfordern?
Alle Einwohner/innen, die einen Bedarf für Spitex-Dienstleistungen haben, können bei ihrer zuständigen Spitex-Organisation diese Leistungen beantragen. Webseite der Spitex Region Birs GmbH | | | Spitex Region Birs GmbH
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Mobilitätskarte | Mobilitätskarte Musterausschnitt
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Gemeindeverbund Flugverkehr  Seit vielen Jahren eine treibende Kraft in Sachen Reduktion des Fluglärms Von den Gemeinden Allschwil und Binningen ursprünglich ins Leben gerufen, wurde im Juni 2009 der Gemeindeverbund Flugverkehr (GVF) formell gegründet. Heute gehören dem GVF viele Baselbieter Gemeinden an, die sich gemeinsam gegen den Fluglärm engagieren. Der GVF besteht aus einer Steuergruppe, die sich vorwiegend aus Gemeindepräsidenten und Gemeinderätinnen und -räten der Mitgliedsgemeinden zusammensetzt, und einer Geschäftsstelle, die die administrative Arbeit verantwortet.
Die Arbeit und die Ziele des Gemeindeverbunds Flugverkehr Seit Beginn haben sich die Mitglieder der Steuergruppe an zahlreichen Gesprächen mit den Regierungen von Baselland und Basel-Stadt, mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt, mit Exponenten des EuroAirport Basel-Mulhouse und mit zahlreichen weiteren Gremien und Behörden getroffen. Allgemein geht es dem GVF um den Schutz der Bevölkerung in der Region Basel vor dem Fluglärm. Er fordert seit Jahren entsprechende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Region. Zentraler Bestandteil der Arbeit des Gemeindeverbunds ist die Einschränkung der Nachtflugbewegungen resp. eine verbindliche Regelung der Nachtruhe. Hier fordert der GVF eine generelle Nachtruhe zwischen 23 und 07 Uhr gegenüber heute zwischen 24 und 05 Uhr. Auch die Einhaltung der vereinbarten Südlandequote von 10% jährlich auf die Piste ILS33 verfolgt der GVF genaustens. Dem Bahnanschluss-Projekt des EuroAirport steht der GVF skeptisch gegenüber, vor allem weil selbst nach der Publikation des Projektdossiers viele offene Fragen bleiben. Auch fordert der GVF eine sachgerechte Umweltverträglichkeitsprüfung des Gesamtprojekts. Eine Fluglärmbeschwerde reichen Sie am besten direkt beim deutschen Fluglärmdienst ein.
Kontakt Leiter Umwelt und Energie: | | | Kontakt
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Zivilschutzkompanie Birs  Zum Bevölkerungsschutzbund "Zivilschutzkompanie Birs" gehören die Gemeinden Aesch, Arlesheim, Duggingen, Grellingen, Pfeffingen und Reinach. Sitz der "Zivilschutzkompanie Birs" ist der Leistungsbereich Schutz und Rettung der Gemeinde Reinach. Von hier aus werden alle organisatorischen und administrativen Belange der Zivilschutzkompanie Birs geführt. | | | Zivilschutzkompanie Birs
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Übersicht der Notfallnummern  | Standorte AED Reinach
| | Notfallnummern
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Abstimmungen und Wahlen | | | Aktuelle Abstimmungen / Wahlen Kanton BL
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Steuern: Steuersätze | | | Statistisches Amt BL
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Fuss- und Veloverkehr  Reinach verfügt über zahleiche Fuss und Veloverbindungen, die stetig ausgebaut und verbessert werden. Ein Attraktives Angebot an Langsamverkehrsnetzen ist eine wichtige Voraussetzung, für eine umweltfreundliche Fortbewegung, insbesondere auf kurzen Distanzen innerhalb der Gemeinde. Attraktive Velorouten und zahlreiche Fusswege bieten für Berufspendler, aber auch für den Freizeitverkehr eine gute Infrastruktur. Die Nutzung des Velos und das zu Fussgehen ist eine ökologisch und ökonomisch sehr geeignete Mobilitätsform. Diesem Umstand soll Rechnung getragen werden. Die Gemeinde entwickelt und unterhält Infrastrukturen und Angebote (Wegenetz, Parkmöglichkeiten, Signalisation) des Fuss- und Veloverkehrs. Diese sind sicher, wunschlinienentsprechend und attraktiv ausgestaltet. Der Langsamverkehr trägt zudem zur Belebung der Reinacher Freiräume,insbesondere des Zentrums bei. E-Bikes Immer mehr Leute fahrenmit einem E-Bike. Dabei gibt es zwei Arten von E-Bikes: leichte E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis max. 25km/h und schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis max. 45km/h. Je nach Art gelten andere Regeln. Was dies für die jeweiligen E-Bike-Fahrerinnen und -fahrer bedeutet, finden Sie hier.
E-Bike: Die neue Art des Velofahrens Pick-e-bike Sitzbankkonzept für ein fussgängerfreundliches Reinach Neben dem Velo und Strassennetz, gilt es auch die Fusswege attraktiver zu gestalten. Ein Element zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Belebung des öffentlichen Raums sind Sitzgelegenheiten. Die Gemeinde Reinach erarnbeitet in Zusammenarbeit mit der Alterskommission ein Sitzbankkonzept . | Mobilitätskarte Musterausschnitt
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Finanzielle Unterstützung bei der Betreuung zu Hause  Entlastungsleistungen bei der Betreuung zu Hause Die Gemeinde Reinach richtet bei der Betreuung zu Hause von dauernd pflegebedürftigen Personen, die der ständigen Überwachung bedürfen, eine finanzielle Abgeltung von Entlastungsleistungen aus. Das Merkblatt, das Antragsformular, das Arztzeugnis sowie das entsprechende Reglement finden Sie weiter unten unter "Dokumente".
Anrechnung von Betreuungsgutschriften Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum Renten bildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Als Verwandte gelten insbesondere Eltern, Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Gleichgestellt sind Ehegatten, Schwiegereltern oder Stiefkinder. Die Verwandten müssen pflegebedürftig sein. Dies ist der Fall, wenn sie von der AHV oder von der IV eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen. Der Hilflosenentschädigung gleichgestellt sind Pflegebeiträge für Minderjährige, die in mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind. Der Anspruch besteht nur, wenn die Pflegenden und die pflegebedürftige Person im gleichen Haushalt leben. Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach, Tel. 061 511 63 40 oder bei der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, Tel. 061 425 25 25, oder www.sva-bl.ch | Alter: Entlastungsleistung Antrag Alter: Entlastungsleistungen Merkblatt Alter: Ärztliches Zeugnis zum Antrag für die Entschädigung von Entlastungsleistungen (112 KB)
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Strategien und Berichte  Strategische Sachpläne, Budget und Gemeindefinanzen Die aktuellen Übersichten zu den Zahlen der Gemeinde Reinach finden Sie beim Statistischen Amt des Kantons Basel-Landschaft. | | | Webseite Statistisches Amt BL
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Strassen, Allmend und Infrastrukturen  Die Gesuche finden Sie weiter unten unter "Dokumente".
Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum
Möchten Sie eine Aufgrabung im öffentlichen Strassenareal durchführen, so müssen Sie dafür ein Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Gesetzliche Grundlagen: Allmendgesuch für die Benützung von öffentlichem Strassenareal
Möchten Sie für eine Bauinstallation öffentliches Strassenareal beanspruchen, so müssen Sie mit dem unten aufgeführten Dokument ein Gesuch bei uns einreichen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Formular. Kanalisationsgesuch
Verändern Sie etwas an der Kanalisation? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit diesem Formular ein. Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe. Bemessung der Anschlussbeiträge Wasser-/Abwasseranlagen
Gemäss Abwasser-/Wasserreglement werden die Anschlussbeiträge auf Grund der Belastungswerte der Abwasser-/Wasseranlagen und den abflusswirksamen Flächen (Dach, Vorplätze etc.) berechnet. Dabei werden die vorhandenen Anlagen von bestehenden oder abgebrochenen Gebäuden mit den neuen Anlagen verrechnet. Damit die bestehenden Anschlüsse registriert werden können bitten wir Sie, vor Abbruch der Liegenschaft mit der Abteilung Infrastruktur, Ver- und Entsorgung einen Termin zu vereinbaren. Wasseranschlussgesuch
Verändern Sie etwas an Ihrer Wasserversorgung? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit diesem Formular ein. Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe. | Abwasser-Reglement Allmendbescheinigung (Beendigung der Allmendnutzung) Allmendgesuch Entwässerungsgegenstände Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum Kanalisationsgesuch Wasseranschluss Gesuch Wasseranschlüsse Auflistung
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Ergänzende Sozialarbeit  Die Sozialberatung Reinach steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde offen, die sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage befinden. Die Beratungen sind kostenlos. Ergänzende, nichtgesetzliche Sozialarbeit: Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Paaren und Familien in persönlichen, familiären, rechtlichen und finanziellen Fragen, Vermittlung von Finanzen, Vermittlung der Ratsuchenden an Fachstellen, vorbeugende Sozial-, Öffentlichkeits- und Gemeinwesenarbeit. Melden Sie sich für eine Beratung während der Bürozeiten unter Tel. 061 511 60 20. | | | Kontakt Sozialberatung
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Kindes- und Erwachsenenschutz KESB  Ziel des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist einerseits die Stärkung der Selbstbestimmung und der Familiensolidarität und andererseits die Professionalisierung der Behörde. Alle Meldungen für Erwachsene, Gefährdungsmeldungen für Kinder und Jugendliche der Schulen, der Polizei oder von Nachbarn müssen direkt bei der KESB eingereicht werden. Die KESB Birstal beantwortet auch gerne Ihre Fragen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes. | | | KESB Birstal
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Erneuerbare Energie  Unsere Gebäude verursachen rund ein Drittel der gesamtschweizerischen CO2-Emissionen. Das muss sich ändern, wenn die Schweiz die Klimaziele erreichen will. Das Programm «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz unterstützt Hauseigentümer. Das Programm zeigt, dass der Umstieg von fossilen Heizungen auf einheimische, erneuerbare Energie sehr wirksam ist. Erneuerbare Heizsysteme sind langfristig kostengünstig, und es gibt für jeden Haustyp eine passende Lösung. Hier finden Sie weitere Informationen: www.erneuerbarheizen.ch Wer seine alte Öl- oder Gasheizung durch ein modernes energieeffizientes System ersetzt, kann nicht nur klimafreundlicher heizen, sondern je nachdem auch gleich klimafreundlich kühlen. Weiterführende Infos finden Sie in der Medienmitteilung (siehe unten), in der Präsentation und im Film (siehe weiter unten auf der Seite). | Medienmiteilung Klimafreundliches Heizen und Kühlen
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Baugesuch: Kerndatenblatt | Baugesuch: Kerndatenblatt
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Reklamegesuch (Kommerzielle Reklamen)  Es gibt verschiedene Arten von Werbung wie etwa Plakate für Eigen- und Fremdwerbung, Firmenanschriften und -schilder freistehend oder an Fassaden, Baureklamen etc. Das Aufstellen, Anbringen, Versetzen und wesentliche Veränderungen von Firmenanschriften- und schildern sowie Baureklamen sind bewilligungspflichtig.
Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten auf dem Bauinspektorat, ob ein Reklamegesuch erforderlich ist und welche Formulare und Unterlagen einzureichen sind.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an oder an | Reklamegesuch
| | Detaillierte Informationen sowie Kontakte für Auskünfte finden Sie hier online.
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Baugesuch: Wegleitung | Baugesuch: Wegleitung
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Baugesuch: Merkblatt Grenzabstände für Grünhecken | Baugesuch: Grenzabstände Merkblatt
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Baugesuch: Merkblatt Klein- und Nebenbauten | Baugesuch: Merkblatt Klein- und Nebenbauten
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Baugesuch: Merkblatt Parkplätze | Baugesuch: Parkplätze Merkblatt
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Allmendgesuch für Bauinstallation / Allmendbescheinigung (Ende Allmendnutzung)  Möchten Sie für eine Bauinstallation öffentliches Strassenareal beanspruchen, so müssen Sie mit dem unten aufgeführten Dokument ein Gesuch bei uns einreichen. Nach Beendigung der Nutzung reichen Sie bitte die Allmendbescheinigung bei uns ein. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: | Allmendbescheinigung (Beendigung der Allmendnutzung) Allmendgesuch
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Reglemente und Verordnungen (Erlasse)  Alle Erlasse (Reglemente und Verordnungen) finden Sie mit einem Klick auf untenstehenden Link. | | | Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Bezug von Strom auf öffentlichen Plätzen (Dorfzentrum)  Möchten Sie für eine Veranstaltung einen Stromanschluss beanspruchen, so können Sie mit dem nachfolgend erwähnten Dokument ein Gesuch bei uns einreichen. Die gemeindeeigenen Stromanschlüsse befinden sich im Dorfzentrum. Das Formular "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: | Anlässe: Bewilligungsgesuch
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Luftqualität  Das Verbrennen von Abfällen im Freien, im Cheminée oder in Hausfeuerungen belastet Atemluft, Pflanzen und Boden und kann zur Erkrankung der Atemwege führen. Darum ist diese Art der Abfallbeseitigung generell verboten. Im Siedlungsgebiet ist das Verbrennen von Gartenabfällen generell verboten. Bitte melden Sie der Gemeinde Reinach, wenn Sie eine Beeinträchtigung der Luftqualität feststellen! Kontakt: | Feuern im Freien: Was ist erlaubt und was nicht? Verbotene Abfallverbrennung
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Gartengestaltung  Gärten eröffnen viele Möglichkeiten, Lebensräume für die einheimische Pflanzen- und Tierwelt zu schaffen. Mit diesen Tipps können Sie Ihren Garten zum Lebensraum für Vögel und andere Lebewesen aufwerten. - Förderung einheimischer Pflanzen
- Anlegen einer Vielfalt an Lebensräumen und Strukturen
- Verzicht auf chemische Hilfsmittel
- Verzicht auf invasive Neophyten
- Keine Verwendung von Torf
| Buchsbaumzünsler-Merkblatt Merkblatt Tigermücke Merkblatt zum Umgang mit Neophyten
| | Vogelfreundlicher Garten
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Pflege, Betreuung und Unterstützung im Alter: Angebote | | | Finanzielle Unterstützung bei der Pflege zu Hause
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Mietzinsbeiträge  Familien, Alleinerziehende und Rentenbezügerinnen und -bezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben bei übermässig hohen Mietzinsbelastungen im Verhältnis zum Einkommen Anspruch auf einen Mietzinsbeitrag. Brauchen Sie weitere Informationen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft, Tel. 061 511 64 09 | Reglement für Mietzinsbeiträge Reglement für Mietzinsbeiträge_Beiblatt zur Teuerungsanpassung Soziales_Gesuch für Mietzinsbeiträge
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Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparkkarte  Zu einem attraktiven Wohnquartier gehören auch Parkierungsmöglichkeiten. Parkplätze sind für bestimmte Nutzergruppen wie Anwohnende, Kundschaft oder Gäste vorgesehen. Mit einer Parkraumbewirtschaftung kann die Gemeinde steuern, wer welche Parkplätze in welchem Ausmass nutzen kann. Das Ziel einer Parkraumbewirtschaftung ist es, die vorhandenen Parkplätze für die ursprünglich gedachte Nutzung freizuhalten. Im Gebiet Steinreben / Sonnenhof (Sonnenhofring, Steinrebenstrasse, Neueneichweg, Schalbergstrasse, Tschäpperliring, In den Steinreben) gibt es für Anwohnende eine kostenlose Anwohnerparkkarte. Damit ist das unbegrenzte Parkieren auf den markierten Parkfeldern im genannten Gebiet möglich. Um eine Anwohnerparkkarte zu erhalten, schicken Sie bitte das Gesuch (siehe weiter unten) zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugausweises an die Gemeinde Reinach, Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach. Selbstverständlich können Sie es auch persönlich im Stadtbüro abgeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitten an: tiefbau@reinach-bl.ch
Telefon: 061 511 63 83 | Anwohnerparkkarte Gesuch
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Vorsorge und Beiträge  Die Vorsorge ist schweizweit geregelt. AHV, Pensionskasse und 3. Säule sollen den Pensionierten ihren gewohnten Lebensstandard sichern. Die Invalidenversicherung (IV) soll den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern, wenn sie invalid werden. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.Aber auch für Junge, die soeben erst an ihr Berufsleben denken, bietet die Gemeinde Unterstützung, indem sie Ausbildungsbeiträge entrichtet. Weiter unten auf der Seite finden Sie detailliertere Informationen. | | | AHV
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Entzünden von Feuer  Das Entzünden von Feuer ist nur dann bewilligungspflichtig, wenn es im öffentlichen Raum stattfindet (wobei „öffentlicher Raum“ als Ort verstanden wird, welcher für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist). In zwei Fällen braucht es eine Bewilligung: - bei mobilen Feuern, also wenn das Feuer getragen, gefahren, geschoben oder geworfen wird (Fackeln, die mit einer Hand gehalten werden können, fallen nicht unter die Bewilligungspflicht)
- bei grossen, stationären Feuern d.h. wenn mehr als 1 Ster Holz platziert und dann entzündet wird.
Mobile bzw. grosse stationäre Feuer können ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, weshalb dafür eine Bewilligungspflicht eingeführt wurde. Dadurch kann die Gemeinde letztlich die Sicherheit erhöhen, wenn sie (meist in Rücksprache mit den zuständigen Stellen) entsprechende Gesuche prüft und dann mittels Bewilligungsauflagen den konkreten Anlass steuert.
Das Formular "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten.
| Anlässe: Bewilligungsgesuch Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
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Fahr-/Parkbewilligung  Grundsätzlich gelten auf den Gemeindestrassen die vorhandenen Signalisationen und Markierungen. Die Polizei Reinach hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren und Verstösse gegebenenfalls zu ahnden. Gleichzeitig kann sie jedoch Ausnahmen bewilligen. Wer beispielsweise eine Fahrt auf einer mit einem Fahrverbot belegten Strasse durchführen will, muss vorgängig die dafür nötige Bewilligung bei der genannten Amtsstelle einholen. Andernfalls kann bei Feststellung der Zuwiderhandlung eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden. - Die Bewilligungsgebühr bis und mit 31 Tage beträgt CHF 10.
- Die Bewilligungsgebühr ab 32 Tagen beträgt CHF 20.
Gemäss § 26 Abs. 2ff. der Polizei-Verordnung gelten Fahr- und Parkbewilligungen jeweils maximal ein Jahr. Landeigentümern, welche zum Erreichen ihres Grundstückes eine Fahrbewilligung benötigen, kann eine Fahrbewilligung erteilt werden, welche fünf Jahre gilt. Folgende Fahrten im signalisierten Fahrverbot bedürfen keiner Bewilligung: - land- und forstwirtschaftliche Fahrten;
- Dienstfahrten von Polizei, Sanität, Feuerwehr, Zivilschutz, Öl- und Chemiewehr;
- Dienstfahrten von Mitarbeitern der Werkhöfe.
An IGOR-Vereinsmitglieder können kostenlose Fahr- und/oder Parkbewilligungen abgegeben werden, die unbefristet ausgestellt werden. Bedingung dafür ist die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung durch eine vertretungsberechtigte Person eines entsprechenden Vereins. Die Verpflichtungserklärung umschreibt Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den erteilten Fahr- und/oder Parkbewilligungen.
Verloren gegangene Bewilligungen werden nur kostenpflichtig neu ausgestellt. Missbräuchlich verwendete Fahr- und/oder Parkbewilligungen werden durch die Polizei Reinach per sofort entzogen. Nach Entzug einer Bewilligung kann eine neue Fahr- und/oder Parkbewilligung erst nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates ausgestellt werden.
Halten Sie für die Kontaktaufnahme mit der Polizei Reinach folgende Angaben bereit:
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Person, welche eine Bewilligung benötigt.
- An welchem Datum und in welchem Zeitraum die Bewilligung Gültigkeit haben soll.
- Welches Kontrollschild das Fahrzeug besitzt, für welches eine Bewilligung beantragt wird.
Wenn Sie Waldstrassen befahren möchten (insbesondere für Anlässe), verwenden Sie bitte das Formular "Gesuch um Anlassbewilligung" weiter unten auf dieser Seite. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Polizei Reinach | Anlässe: Bewilligungsgesuch Polizei-Reglement Verpflichtungserklärung Fahr-/Parkbewilligung
| | Eidg. Strassenverkehrsgesetz
Eidg. Signalisationsverordnung
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Modellluftfahrzeuge etc. (z.B. Drohnen, Himmelslaternen)  Auf Bundesebene existieren verschiedenste Vorgaben in Bezug auf Luftfahrzeuge. Himmelslaternen sind im ganzen Kanton Basel-Landschaft aus feuerpolizeilichen Gründen verboten. Zudem gelten in Reinach für Modellluftfahrzeuge spezielle Regeln: Innerhalb des Siedlungsgebiets:
- Vorbehältlich einer vorliegenden Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), ist der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und Modellluftfahrzeuge (z.B. Drohnen) über öffentlichem Grund verboten.
- Sämtliche erwähnten Fluggeräte dürfen aber innerhalb der Luftsäule über privatem Grund betrieben werden.
- Der Betrieb solcher Geräte ist nur bei Tageslicht und frühestens ab 7 Uhr bis 12 Uhr sowie ab 13 Uhr bis höchstens 20 Uhr gestattet. Für den Betrieb auf privatem Grund muss die Einwilligung des Grundeigentümers vorliegen.
Ausserhalb des Siedlungsgebiets:
- Unbemannte Luftfahrzeuge und Modellluftfahrzeuge (z.B. Drohnen) dürfen nur so eingesetzt werden, dass dadurch Dritte nicht übermässig gestört werden.
- Der Betrieb solcher Geräte ist nur bei Tageslicht und frühestens ab 7 Uhr bis 12 Uhr sowie ab 13 Uhr bis höchstens 20 Uhr gestattet.
Ausnahmebewilligung:
Für besondere Fälle ist es möglich, vom Gemeinderat eine Ausnahmebewilligung zu erhalten. Dazu ist spätestens 30 Tage vor dem bewilligungspflichtigen Vorgang bei der Polizei Reinach ein entsprechendes Gesuch zuhanden Gemeinderat einzureichen. Dieses kann mittels Brief oder E-Mail übermittelt werden. Mindestinhalt des Schreibens ist:
- Betreff des Gesuches;
- Adresse und Unterschrift des Gesuchstellers;
- Genaue Bezeichnung des bewilligungspflichtigen Vorganges (z.B. „Ich möchte am XX.XX.XXXX an der XY-Strasse während der Zeit von XX bis XX Uhr eine Drohne einsetzen. Dies dient zum Filmen des Anlasses XY aus der Luft.“);
- Genaue Angabe des Flugradius bzw. des Fluggebietes auf einem Plan (z.B. Geoview BL);
- Technische Angaben zum Luftfahrzeug (insbesondere bzgl. Lärm), das eingesetzt werden soll.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Polizei Reinach | Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
| | Infos des BAZL zu Drohnen und Flugmodellen
Infos des BAZL zu Luftballonen
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Sicherheitskonzept  Die Gemeinde Reinach kann bei öffentlichen Anlässen vom Veranstalter ein Sicherheits- und/oder Verkehrskonzept verlangen.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Polizei Reinach | Polizei-Verordnung
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Strassensperrung für Anlässe  Benötigen Sie eine Strassensperrung für einen Anlass, so können Sie mit dem nachfolgend aufgeführten Dokument ein Gesuch einreichen. Das "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Polizei Reinach | Anlässe: Bewilligungsgesuch
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Strassenumzug (auch Kundgebungen, Demonstrationen)  Soll ein Strassenumzug bzw. eine Kundgebung o.ä. durchgeführt werden, so muss dafür vorgängig eine Bewilligung eingeholt werden.
Mit Einreichung des Gesuchs muss auch dargelegt werden, inwiefern die Verkehrssicherheit und die allgemeine Sicherheit während der Dauer des Anlasses gewährleistet bleiben soll. Das "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Polizei Reinach | Anlässe: Bewilligungsgesuch Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
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Polizei-Kooperation Birs-Leimental  Genauere Informationen zur Polizei-Kooperation Birs-Leimental finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Bei Fragen hilft Ihnen Müller Andreas gerne weiter. | Medienmitteilung Polizei-Kooperation
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Strassensperrung für Baustellen  Benötigen Sie eine Strassensperrung für eine Baustelle, so müssen Sie mit dem nachfolgend aufgeführten Dokument ein Gesuch einreichen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Formular. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Markus Hidber: | Allmendgesuch
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Wasser und/oder Abwasser  Wasseranschlussgesuch
Verändern Sie etwas an Ihrer Wasserversorgung? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit dem Formular "Wasseranschlussgesuch" ein (siehe Dokumente). Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe.
Kanalisationsgesuch
Verändern Sie etwas an der Kanalisation? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit dem Formular "Kanalisationsgesuch" ein (siehe Dokumente). Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe.
Bemessung der Anschlussbeiträge Wasser-/Abwasseranlagen Gemäss Abwasser-/Wasserreglement werden die Anschlussbeiträge auf Grund der Belastungswerte der Abwasser-/Wasseranlagen und den abflusswirksamen Flächen (Dach, Vorplätze etc.) berechnet. Dabei werden die vorhandenen Anlagen von bestehenden oder abgebrochenen Gebäuden mit den neuen Anlagen verrechnet. Damit die bestehenden Anschlüsse registriert werden können bitten wir Sie, vor Abbruch der Liegenschaft mit der Abteilung Infrastruktur, Ver- und Entsorgung einen Termin zu vereinbaren.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: | Abwasser-Reglement Abwassergebühren-Verordnung Entwässerungsgegenstände Kanalisationsgesuch Wasser-Reglement Wasser-Verordnung Wasseranschluss Gesuch Wasseranschlüsse Auflistung
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Gestaltung von Grabmälern  Grabsteine wie auch die Beschriftung von Urnennischenwänden sind in Reinach bewilligungspflichtig. Es bestehen Vorschriften bzgl. Dimensionen, Gestaltung und Zeitpunkt des Setzens von Grabmälern. Für die Erstellung eines Grabmals können Sie einen Steinmetz Ihrer Wahl beauftragen, der seinerseits auf der Verwaltung eine Bewilligung dafür einholen muss.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Mirjam Anderhalden: | Bestattungs- und Friedhofs-Reglement Bestattungs- und Friedhofs-Verordnung
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Sperren von Parkfeldern (für Umzüge, Anlieferungen etc.)  Für Umzüge, Heckenschneiden, Anlieferung von z.B. Küchen oder ähnlichem gilt: Sie können Parkfelder mit Parkverbotstafeln für max. einen Tag temporär sperren. Die Tafeln erhalten Sie im Werkhof Strassen, Pfeffingerstrasse 3. Die Signalisation müssen Sie 48h im Voraus stellen, damit Autos anderweitig abgestellt werden können. Bei Abholung von zwei Signalisationen bezahlen Sie CHF 30.- in Bar. Jede weitere Signalisation kostet zusätzlich CHF 10.-. Bei der Rückgabe erhalten Sie das Depot von CHF 20.- zurück. Bei Diebstahl oder Beschädigungen werden die Kosten für die Ersatzbeschaffung, resp. Reparatur in Rechnung gestellt.
Parkverbotstafeln können ausschliesslich zu folgenden Zeiten bezogen oder zurückgebracht werden: Montag | 16.00-16.30 Uhr | Dienstag | 07.30-08.00 Uhr | Donnerstag | 16.00-16.30 Uhr | Freitag | 07.30-08.00 Uhr |
Die Rückgabe muss innerhalb einer Woche erfolgen.
Wenn Sie eine längere Sperrung benötigen, müssen Sie ein Allmendgesuch einreichen (siehe unter Dokumente). Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an | Allmendgesuch Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
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Anlassbewilligung / Gesuchsformular Anlassbewilligung  Für Gesuche um Durchführung eines Anlasses benützen Sie bitte das Formular "Gesuchsformular für die Bewilligung eines Anlasses" weiter unten auf dieser Seite. (Das Gesuchsformular kann interaktiv direkt am PC ausgefüllt werden). Für die Einschätzung möglicher Sicherheitsrisiken können Sie folgendes Dokument verwenden. Für die meisten Bewilligungen gelten die folgenden gesetzlichen Grundlagen | Anlässe: Bewilligungsgesuch Polizei-Reglement Polizei-Verordnung
| | Bewilligungen
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Benützung öffentlicher Gebäude und Anlagen  Gemeindeeigene Gebäude und Anlagen sowie Räumlichkeiten im Gemeindezentrum können bis spätestens zwei Monate vor Anlassbeginn reserviert werden. Informationen und Gebühren sind im Online Reservierungssystem ersichtlich. Onlinereservierung Gemeinde Reinach Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Brand MoniquePosition: Sachbearbeiterin Administration Gebäudebewirtschaftung E-MailTelefon: 061 511 63 76 Bitte beachten Sie die einschlägigen feuerpolizeilichen Vorschriften. Ein hilfreiches Merkblatt finden Sie hier. | Nutzungs-Verordnung über die gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen
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Steuern: Steuerinkasso  Unter diesem Link können Sie Einzahlungsscheine oder Kontoauszüge der Gemeindesteuern bestellen. | | | Steuerinkasso der Gemeinde Reinach
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Schule  Die obligatorische Schulzeit setzt sich zusammen aus der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Der Besuch ist für alle Kinder kostenlos. Primarstufe und Sekundarschule
Die ersten Jahre der Primarstufe sind in Form eines zweijährigen Kindergartens organisiert. Auf die Primarschule folgt die Sekundarschule, die in drei Anforderungsniveaus gegliedert ist. Die obligatorische Schulzeit der Sekundarschule dauert 3 Jahre. Primarstufe Sekundarschule Privatschulen Weiterführende Schulen
Nach der obligatorischen Schulzeit gehts beispielsweise hier weiter: Im Bildungszentrum kvBL in Reinach, im Gymnasium Oberwil oder im Gymnasium Münchenstein. Bildungszentrum kvBL Gymnasium Oberwil Gymnasium Münchenstein Musikschule
An der Musikschule Reinach können Kinder und Jugendliche ab Kindergartenalter den Unterricht besuchen. Die musikalischen Grundkurse bilden das Fundament der Musikerziehung und sind in den Primarschulunterricht integriert. Danach können die Kinder den Instrumentalunterricht besuchen oder das Singen erlernen, z.B. im Kinderchor. Ensembles und Orchester ergänzen den individuellen Unterricht. Auf dem Ortsplan finden Sie die Standorte aller Reinacher Schulen.
| Ferienplan Schuljahr 2020/21 Ferienplan Schuljahr 2021/22
| | Musikschule Reinach
Primarstufe Reinach
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Zivilstandsänderungen  Für die Angabe einer Zivilstandsänderung von Personen aus der Gemeinde Reinach ist das Zivilstandsamt Arlesheim, Dorfplatz 13, Tel. 061 706 81 10, zuständig. In folgenden zivilstandsrelevanten Fällen bitten wir Sie, das Stadtbüro zu informieren: - Handelt es sich um eine Heirat im Ausland und beide Ehepartner sind ausländische Staatsangehörige, muss dem Stadtbüro eine Kopie des ausländischen Familienbüchleins sowie des ausländischen Ehescheins zugestellt werden.
- Wenn Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) und des Trennungsdatums mitteilen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.
- Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.
| | | Zivilstandesamt Basel-Landschaft
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Abfall vermeiden  30% der Lebensmittel landen im Abfall! Das muss nicht sein. Das so genannte "Food Waste" - das Wegwerfen von Lebensmitteln - geht uns alle an! 2.3 Mio. Tonnen Lebensmittel werden in der Schweiz pro Jahr weggeworfen, das ist ein Drittel aller produzierter Esswaren - oder 300 kg oder umgerechnet ca. 1000 Franken pro Kopf und Jahr. Wer mit Bedacht einkauft und die Lebensmittel richtig lagert, wer Lebensmittel aufbraucht statt immer wieder Neues zu kaufen, wer weniger kocht statt zuviel Gekochtes wegzuwerfen, kann fast problemlos alle Esswaren konsumieren, die zu Hause sind. | Abfall: Food Waste - Was tun gegen die Verschwendung von Lebensmitteln
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Erklärung alleinige elterliche Sorge | Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
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Angebote für Historiker, Autoren, Forscher  Sie beabsichtigen ein Buch zu veröffentlichen mit Bezug zu Reinach? Melden Sie sich bei der Leiterin Kultur und Begegnung zur Prüfung, ob dies in die Reinacher Schriftenreihe aufgenommen werden kann. Vergriffene Bücher liegen uns z.T. als Einzelexemplare für Historiker oder Forschungsarbeiten noch vor. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeignetem Bildmaterial. Reinacher Schriftenreihe Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: | Reinacher Schriftenreihe
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Sackgeldjobs.ch  Rasenmähen, Flyer verteilen, Keller entrümpeln oder Abfall entsorgen: Auf der Webseite Sackgeldjobs.ch finden Reinacher Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahre kleinere Arbeiten, mit denen sie ihr Taschengeld aufbessern können. Für Reinacher Privatpersonen und Firmen bietet Sackgeldjobs.ch die Möglichkeit, Jobs zu inserieren und Unterstützung durch Reinacher Jugendliche zu erhalten. Infos für Jugendliche Willst du dein Taschengeld aufbessern oder sparst du für neue Klamotten, die Autoprüfung oder ein Konzert? Auf Sackgeldjobs.ch findest du Jobs in Reinach, bei denen du etwas dazuverdienen kannst. Registriere dich auf www.sackgeldjobs.ch/reinach und los gehts.
Infos für Firmen und Privatpersonen, die einen Job aufgeben möchten Gartenarbeit, Autowaschen, Haustiere füttern, Einkaufen, Hilfe bei der Inventur, Couverts einpacken oder Unterstützung beim Frühlingsputz – die Jobs können unterschiedlichster Natur sein. Die von den Privatpersonen oder Firmen inserierten Arbeiten werden jeweils vor deren Freischaltung durch die Jugendbeauftragte der Gemeinde Reinach überprüft. Somit ist gewährleistet, dass die Jugendschutzbestimmungen wie bspw. die Höchstarbeitszeit eingehalten und nur seriöse Jobangebote inseriert werden. Bei Anlaufschwierigkeiten oder Unsicherheiten ist es auch möglich, dass die Jugendbeauftragte die Jugendlichen das erste Mal zu ihren Jobs begleitet und/oder nach Feierabend abholt. Die Webseite ist einfach zu bedienen: Jugendliche registrieren sich online und füllen gemeinsam mit ihren Eltern eine Einverständniserklärung aus und senden diese an die Gemeinde. Das Profil wird anschliessend freigeschaltet und die Jugendlichen können sich ab diesem Zeitpunkt auf Jobs bewerben. Jobanbieter registrieren sich ebenfalls online und können anschliessend Jobs erfassen. Nach Prüfung des Jobs durch die Jugendbeauftragte wird der Job freigeschaltet und Jugendliche können sich darauf bewerben. Bei Unsicherheiten, ob ein Job für Sackgeldjobs.ch geeignet ist, können sich Interessierte jederzeit bei der Jugendbeauftragten der Gemeinde Reinach melden (Strub Mirjam, 061 511 64 97, bitte Sprachnachricht hinterlassen). Auch bei Fragen zur Plattform oder zu deren Bedienung steht die Jugendbeauftragte zur Verfügung. | | | Homepage Sackgeldjobs
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Kind und Jugend  In Reinach gibt es diverse Freizeit-Angebote für Jugendliche.
Ausbildungsbeiträge Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen des Kantons.
Die nachschulische Sozialarbeit Informationen zur nachschulischen Sozialarbeit und zum Jugendbeauftragten.
Sackgeldjobs Willst du dein Taschengeld aufbessern oder sparst du für neue Klamotten, die Autoprüfung oder ein Konzert? Auf Sackgeldjobs.ch findest du Jobs in Reinach, bei denen du etwas dazuverdienen kannst. Registriere dich auf www.sackgeldjobs.ch/reinach und los gehts.
What's Up – die Webseite für Jugendliche, Familien und Kinder
Ob Fasnacht, Sportverein, Heimatmuseum, Filmtage, Blauring oder Tageseltern: Die Website WHAT‘S UP informiert über das vielfältige Reinacher Angebot für Jugendliche und die ganze Familie. Wer nach Freizeitaktivitäten, Institutionen oder Beratungsstellen in Reinach sucht, kann aus einer reichhaltigen Palette auswählen. | | | Hier finden Sie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
http://www.reinach-redet.ch
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Ausbildungsbeiträge des Kantons  Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: - Ausbildungsstätten für Geistliche
- Berufslehren und Anlehren
- Fachhochschulen
- Fachschulen
- Höhere Handels- und Verwaltungsschulen
- Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen
- Maturitätsschulen
- Schulen für Allgemeinbildung
- Universitäten
- Vollzeitberufsschulen
Ihren Antrag schicken Sie bitte an:
Gemeinde Reinach, Steuern, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach. Weitere Informationen: Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden
Tel. 061 552 79 99, E-Mail | | | Infos Kanton
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Energieplanung  Mit der zunehmenden Belastung von Klima und Umwelt und der Verknappung fossiler Brennstoffe gewinnt der haushälterische Umgang mit den Energieressourcen
stetig an Bedeutung. Als Energiestadt hat sich Reinach dazu verpflichtet, einen Beitrag zum Schutz des Klimas zu leisten und hat u.a. einen Masterplan Wärme und eine Energiestrategie erarbeitet. Mit der Energieplanung Reinach wird der Masterplan Wärme neuen Erkenntnissen und Voraussetzungen angepasst. So wird eine sichere, wirtschaftliche und diversifizierte Wärmeversorgung angestrebt und gleichzeitig der Ausstoss an Treibhausgasen aus der Verbrennung von nicht erneuerbaren Energien deutlich reduziert. Den Entwurf der Energieplanung finden Sie weiter unten. | Energieplanung Reinach (Entwurf)
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Freiraumplanung  Freiräume sind ein wichtiger Teil der Stadtplanung. Denn zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort gehören auch Grün und Bäume, sichere Fuss- und Velowege, einladende Quartierplätze, Kinderspielplätze, Sportanlagen und überhaupt Orte zum Spielen, sich begegnen, erholen und draussen sein. | | | Weitere Informationen zur Freiraumplanung
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Weihnachtsmarkt: Anmeldung  Jeweils am Mittwoch nach dem Nikolaustag findet in Reinach der Weihnachtsmarkt im Ortszentrum statt. Besonders beliebt sind kunsthandwerkliche Einzelanfertigungen. Die vorweihnachtliche Ambiance wird ergänzt durch ein vielseitiges kulinarisches Angebot. Der Weihnachtsmarkt wird organisiert vom Verein Arbeitsgruppen Lebendiges Reinach. Verkaufszeiten: 12-20 Uhr.
| | | Anmeldung und Informationen
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Erklärung gemeinsame elterliche Sorge | Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
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Wärmepumpen | Baugesuch: Merkblatt Wärmepumpen Baugesuch: Wärmepumpen Formular
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